Inbetriebnahme / Spannungsmessung
5.0 Inbetriebnahme
Allgemeines zum Durchführen
von Messungen
Messungen
Nähe elektrischer Anlagen sind
nur nach Anweisung einer ver-
antwortlichen
fachkraft und nicht alleine
durchzuführen.
Vor jeder Benutzung müssen die
Spannungsprüfer auf einwand-
freie Funktion an einer bekann-
ten Spannungsquelle geprüft
werden.
Die Messleitungen und Prüf-
spitzen dürfen nur an den dafür
vorgesehenen
gehalten werden. Das Berühren
der Prüfspitzen ist unter allen
Umständen zu vermeiden.
Vor dem Umschalten in einen
anderen Messbereich oder auf
eine neue Messart müssen die
Anschlüsse vom Prüf-objekt
getrennt werden.
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in
gefährlicher
Elektro-
Grif-flächen
Das Messgerät darf nur in mit
16A abgesicherten Stromkrei-
sen bis zu einer Nennspan-nung
von 600 V AC/1000 V DC ver-
wendet werden.