Personen mit Herzschrittmacher sollten sich an ihren Arzt wenden.
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Für Kinder nicht geeignet
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Brandgefahr
grundsätzlich muss zur Durchführung von Schweißarbeiten eine Genehmigung durch
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den betrieblich Verantwortlichen der Auftraggeber Firma vorliegen (Erlaubnisschein)
alle brennbaren Teile aus der gefährdeten Umgebung entfernen
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nicht entfernbare brennbare Teile abdecken
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Öffnungen abdichten
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während des Schweißens geeignete Feuerlöschmittel, z.B. Pulverlöscher, bereit stellen
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bis 24 Stunden nach Beendigung der Arbeiten mehrfach die Arbeitsstelle auf
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Brandnester überprüfen (Brandwache)
Betrieb:
Die Anlage darf nie, auch nicht versuchsweise zu einem anderen Verwendungszweck als den unmittelbar vorgesehenen
(hier: MIG/MAG-Schweißen) verwendet werden.
Schutzgasflaschen:
Besondere Vorsicht beim Umgang mit den Gasflaschen. Schutzgasflaschen enthalten unter Druck stehendes
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Gas und können bei Beschädigung explodieren. Da Schutzgasflaschen Bestandteil der Schweißausrüstung
sind, müssen sie sehr vorsichtig behandelt werden.
Schutzgasflaschen mit verdichtetem Gas vor zu großer Hitze, mechanischen Schlägen, Schlacke, offenen
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Flammen, Funken und Lichtbögen schützen.
Die Schutzgasflaschen senkrecht montieren und gemäß Anleitung befestigen, damit sie nicht umfallen können.
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Den Schweißbrenner nicht auf die Schutzgasflasche hängen. Die Schutzgasflasche nicht mit der
Schweißelektrode berühren.
Explosionsgefahr - niemals an einer druckbeaufschlagten Schutzgasflasche schweißen.
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Nur passendes, geeignetes Zubehör (Regler, Schläuche und Fittings, ...) verwenden. Schutzgasflaschen und
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Zubehör nur in gutem Zustand verwenden.
Wird ein Schutzgasflaschenventil geöffnet, das Gesicht vom Auslass wegdrehen.
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Nach dem Betrieb das Schutzgasflaschenventil schließen.
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Schutzgasflasche nur mit aufgeschraubter Kappe lagern.
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Achtung: Bei allen Wartungsarbeiten ist das Gerät vom Stromnetz zu trennen (Stecker ziehen)
Es dürfen nur Personen mit dieser Anlage arbeiten, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Jugendliche unter 18 Jahre
dürfen nur zum Erreichen des Ausbildungszieles wenn ihr Schutz durch einen Aufsichtsführenden gewährleistet ist, und
wenn der Luftgrenzwert bei gesundheitlichen Stoffen unterschritten ist, beschäftigt werden.
Weiterhin ist die BGV D1 „Schweißen, Schneiden und verwandte Verfahren" zu beachten.
WICHTIGE INFORMATION - AUFMERKSAM LESEN
Nehmen Sie sich daher die Zeit, diese Anleitung zu gründlich zu
lesen, bevor Sie das Gerät in Betrieb nehmen.
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