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Anlage; Installations- Und Wartungsvorschriften; Frankreich; Anforderungen An Das Heizwasser - DeDietrich DTG(E)130 - 35 Eco.NOxPlus Technische Anleitung

Gas-brennwertkessel
Inhaltsverzeichnis

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7. Anlage

7 Anlage

7.1 Installations- und Wartungsvorschriften

Die Installation und die Wartung des Gerätes müssen von einer
qualifizierten Fachfirma unter Einhaltung der geltenden Richtlinien
und Normen ausgeführt werden. Hierzu zählen insbesondere:

Frankreich

- Norm DTU P 45-204
Gasanlagen (früher DTU Nr. 61-1 - Gasanlagen - April 1982 + Zusatz
Nr. 1 Juli 1984).
1. Wohngebäude
- Verordnung vom 27. April 2009, die die Verordnung vom 2. August
1977 modifiziert
- Für Anlagen zur Verbrennung von Gas und verflüssigten
Kohlenwasserstoffen in Wohngebäuden und deren Nebenräumen
geltende Technische Richtlinien und Sicherheitsrichtlinien.
- Gesundheitsvorschrift der Departements
- Für an das Stromnetz angeschlossene Geräte: Norm NF C 15-100
- Elektrische Niederspannungsanlagen - Vorschriften.
2. Öffentliche Gebäude
Die Installation und die Wartung des Gerätes müssen von einer
qualifizierten Fachfirma unter Einhaltung der geltenden Richtlinien
und Normen ausgeführt werden. Hierzu zählen insbesondere:
- Sicherheitsvorschriften für Brandschutz und Fluchtwege in
öffentlichen Gebäuden:
a. Allgemeine Vorschriften
Für alle Geräte:
- Artikel GZ - Installationen für die Verbrennung von Gas und
verflüssigten Kohlenwasserstoffen
Danach entsprechend der Verwendung:
- Artikel CH - Heizung, Belüftung, Kühlung, Klimaanlagen und
Erzeugung von Dampf und Warmwasser/Brauchwasser
b. Besondere Vorschriften für alle Arten von öffentlichen
Gebäuden (Krankenhäuser, Geschäfte etc ...)

7.2 Anforderungen an das Heizwasser

- pH 4.5 bis 8.5
- Chloridgehalt <20 mg/l
- Leitwert <500 µS/cm bis 25 °C
Inhibitoren und Frostschutzzusätze dürfen nur nach Rücksprache mit
dem Hersteller verwendet werden. Das Eindiffundieren von
Sauerstoff,
beispielsweise
Fußbodenheizungen oder zu kleinen Ausdehnungsgefäßen, muss
verhindert werden. Eventuell einen Wärmetauscher zur Trennung
des
Heizkessels
vom
Ausdehnungsgefäß vorsehen.
28
bei
nichtdiffusionsdichten
Heizkreislauf
oder
ein
DTG(E)130 - 35/45/65/90/115 Eco.NOxPlus
Deutschland
Bei der Installation und bei der Inbetriebnahme der Gas-
Brennwertkessel sind neben den örtlichen Bauvorschriften und
Vorschriften über Feuerungsanlagen noch nachfolgende Normen,
Regeln und Richtlinien zu beachten:
- DIN 4705: Berechnung von Schornsteinabmessungen
- DIN EN 12828 (Ausgabe Juni 2003): Heizungssysteme in Gebäuden.
Planung von Warmwasser-Heizungsanlagen (bis einer maximalen
Betriebstemperatur von 105°C und einer maximalen Leistung von 1 MW)
- DIN
4753:
Betriebswasser
- DIN 1988: Technische Regeln für Trinkwasserinstallationen
(TRW)
- DVGW-TRGI: Technische Regeln für Gasinstallationen, einschliesslich
Ergänzungen
- DVGW-Arbeitsblatt G 260/I: Technische Regeln für die
Gasbeschaffenheit
Belgien
Die Montage und der Anschluss des Heizkessels sind von einem Fachmann
durchzuführen nach Maßgabe der Normen NBN D 51-003, NBN D 30-003,
NBN B 61-001, NBN B 61-002,NBN D51-004 und NBN D 51-006. An der
Gasversorgungsleitung ist ein Absperrhahn mit ARGB-Zulassung in der
Nähe des Heizkessels vorzusehen.
Der elektrische Anschluss des Heizkessels hat den allgemeinen
Vorschriften für elektrische Anlagen (RGIE) zu entsprechen
Belgien:
Die
Installationsraum des Heizkessels zwingend vorgeschrieben ist, hat
den Vorgaben der Norm NBN D 51-003 zu entsprechen.
Schweiz
Die Installation des Kessels hat unter Beachtung folgender
Anweisungen zu erfolgen:
- Richtlinien der Vereinigung kantonaler Feuerversicherer VKF;
- Richtlinien der örtlichen und kantonalen Instanzen;
- Gasleitsätze- und Richtlinien des Schweizerischen Vereins des
Gas- und Wasserfaches SVGW;
- Richtlinien für Flüssiggas, Teil 2.
zweites
Wasserwärmungsanlagen
Querschnittsfläche
der
Belüftung,
31/10/2013 - 300014251-001-02
für
Trink-
und
die
im

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