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Anordnung Von Prüföffnungen; Getrenntrohranschluss Mit Grundzubehör Gal-K; Mehrfachbelegung; Verbrennungsluft-/Abgasleitung An Der Fassade Mit Grundzubehör Gaf-K - Buderus Logamax plus GBH172-24 FS Hinweise Zur Abgasführung

Gas-brennwert hybridgerät
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Inhaltsverzeichnis

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Montage
3.3.4 Anordnung von Prüföffnungen
• Bei zusammen mit der Gasfeuerstätte geprüften Abgasführungen bis
4 m Länge ist eine Prüföffnung ausreichend. Bei Logamax plus
GBH172-24 FS genügen dafür die Messöffnungen auf dem Gerät.
• In waagerechten Abschnitten von Abgasleitungen/Verbindungsstü-
cken ist mindestens eine Prüföffnung vorzusehen. Der maximale
Abstand zwischen den Prüföffnungen beträgt 4 m. Prüföffnungen
sind an Umlenkungen größer 45 ° anzuordnen.
• Für waagerechte Abschnitte/Verbindungsstücke genügt insgesamt
eine Prüföffnung, wenn
– der waagerechte Abschnitt vor der Prüföffnung nicht länger als 2 m
ist
und
– sich die Prüföffnung im waagerechten Abschnitt höchstens 0,3 m
vom senkrechten Teil entfernt befindet,
und
– sich im waagerechten Abschnitt vor der Prüföffnung nicht mehr als
zwei Umlenkungen befinden.
• Gegebenenfalls ist eine weitere Prüföffnung in der Nähe der Feuer-
stätte erforderlich, wenn Kehrrückstände nicht in die Feuerstätte
gelangen dürfen.
3.4
Getrenntrohranschluss mit Grundzubehör GAL-K
Der Getrenntrohranschluss bei den genannten Geräten ist mit Abgaszu-
behör „GAL-K" möglich.
Die Verbrennungsluftleitung wird mit Einzelrohr Ø 125 mm ausgeführt.
Ein Montagebeispiel zeigt Bild 18 auf Seite 19.
3.5

Mehrfachbelegung

Die Gas-Brennwert Hybridgeräte GBH172-24 FS können bei Mehrfach-
belegung eingesetzt werden. Ein Umbau ist nicht erforderlich.
Ein Montagebeispiel zeigt Bild 22 auf Seite 22.
3.6
Verbrennungsluft-/Abgasleitung an der Fassade mit
Grundzubehör GAF-K
Das Abgaszubehör „GAF-K" kann zwischen der Verbrennungsluftansau-
gung und der Doppelsteckmuffe bzw. dem „Mündungsabschluss" an
jeder Stelle mit den Abgaszubehören „konzentrisches Rohr", „konzentri-
scher Bogen" (15 ° - 87 °) erweitert werden, wenn deren Verbrennungs-
luftrohr umgesteckt wird. Es kann auch das Abgaszubehör „Prüföffnung"
eingesetzt werden.
Ein Montagebeispiel zeigt Bild 19 auf Seite 20.
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3.7

Abgasleitung im Schacht

3.7.1 Prüföffnungen
Gemäß DIN 18160-1 und DIN 18160-5 müssen Abgasanlagen für raum-
luftabhängigen Betrieb leicht und sicher zu überprüfen und ggf. zu reini-
gen sein. Hierzu sind Prüföffnungen einzuplanen ( Bild 5 und Bild 6).
Bei der Anordnung der Prüföffnungen ist außer den An-
forderungen entsprechend DIN 18160-5 auch die jewei-
lige Landesbauordnung einzuhalten. Hierzu empfehlen
wir eine Rücksprache mit dem zuständigen BSM.
Prüföffnungen für die Bausätze DO und LAS-K
Bei ausreichendem Installationsort ist eine Prüföffnung vorzusehen.
Reicht der Installationsort nicht aus, kann bei Baulängen unter 4 m nach
Rücksprache mit dem BSM auf die Prüföffnung verzichtet werden. In die-
sem Fall sind die Messöffnungen am Anschlussstück ausreichend. Die
Gebrauchsfähigkeit der Abgasanlage ist mit Messungen nachweisbar.
Über die Messöffnungen am Anschlussstück kann auch ein Endoskop zur
visuellen Überprüfung verwendet werden.
Ist keine Prüföffnung vorhanden, muss bei einer erfor-
derlichen Reinigung die Abgasanlage mit erhöhtem Auf-
wand demontiert werden.
Anordnung der unteren Prüföffnung
• Beim Anschluss des Gas-Brennwert Hybridgeräts
GBH172-24 FS an eine Abgasleitung ist eine untere Prüföffnung
anzuordnen
– im senkrechten Teil der Abgasleitung direkt oberhalb der Abgasum-
lenkung,
– an der Stirnseite im geraden, waagerechten Abschnitt der Abgas-
leitung höchstens 1 m von der Umlenkung in den senkrechten
Abschnitt entfernt, sofern sich dazwischen keine Umlenkung befin-
det ( Bild 5) oder
– seitlich im waagerechten Abschnitt der Abgasleitung höchstens
30 cm von der Umlenkung in den senkrechten Abschnitt entfernt
( Bild 6).
• Beim Anschluss der Gas-Brennwert Hybridgeräte an eine feuchteun-
empfindliche Abgasanlage (LAS-Mehrfachbelegung) ist die untere
Prüföffnung unterhalb des untersten Anschlusses an der Sohle des
senkrechten Abschnitts der FU-Abgasanlage (LAS) anzuordnen.
• Vor der unteren Prüföffnung ist eine Standfläche von mindestens
1 m × 1 m nach DIN 18160-5 vorzusehen.
Logamax plus – 6 720 647 457 (2012/09)

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