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Anforderungen An Das Heizungswasser; Verwendung Von Inhibitoren (Z.b. Frostschutzmittel, Dichtmittel, Wasserenthärter) - BROTJE SGB 2.90 Installationshandbuch

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1.5 Anforderungen an das Heizungswasser

1.6 Verwendung von Inhibitoren (z.B. Frostschutzmittel, Dichtmittel, Wasserenthärter)
SGB 2.90/2.120/2.160/2.200/2.250
Zur Befüllung des Heizwasserkreises reicht Leitungswasser in Trinkwasser-
qualität aus. Bei Leitungswasser ab Härtebereich 2,5 sowie bei Heizungsan-
lagen mit großen Wasservolumen wird eine Enthärtung des Leitungswasser
oder ein Zusatz von härtestabilisierenden Mitteln empfohlen. Nähere Infor-
mationen können bei BRÖTJE eingeholt werden.
Besteht in Sonderfällen ein Bedarf an Inhibitoren, in einzelner oder gemisch-
ter Anwendung, ist darauf zu achten, dass der pH-Wert des Heizungswassers
nicht über den Wert 8,3 ansteigen kann.
Zu beachten sind die Angaben des Additivherstellers.
VERWENDUNG
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