INBETRIEBNAHME
6. Inbetriebnahme
6.1 Inbetriebnahme
Wichtiger Hinweis
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Vor Inbetriebnahme des SGB 2 die Bedienungsanleitung lesen und „Check-
liste" beachten!
Die Abgaswerte sind zu überprüfen.
Die Erstinbetriebnahme ist vom Heizungsfachmann vorzunehmen. Dieser
hat den Benutzer über die Handhabung und Wirkungsweise des Gerätes und
seiner Sicherheitseinrichtungen zu unterrichten und ihm die Bedienungsan-
leitung(en) für die Heizungsanlage auszuhändigen.
Diese Anleitung(en) sind im Aufstellungsraum ständig verfügbar zu halten.
Für einen störungsfreien und optimalen Betrieb sind:
– das richtige hydraulische System (Prog.-Nr. 552) einzustellen
– die Hinweise im Schaltplan zu beachten
– je nach Aufschaltung des RRG und/oder HKM bzw. RT die zugehörigen Heizkur-
ven (im RRG: Prog.-Nr. 70, 80 bzw. Prog.-Nr. 532, 533) einzustellen
A. BRÖTJE GmbH