Die Eignung des Feuerschutzabschlusses nach dieser allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung zur
Erfüllung der Anforderungen des Brandschutzes ist in Verbindung mit folgenden Wänden/Bauteilen
nachgewiesen. (1) Bei der Verwendung sind die bauordungsrechtlichen Vorschriften zu beachten.
Bekleidete Stahlstützen und/oder -träger mindestens der Feuerwiderstandsklasse F90 - Benennung (Kurzbezeichnung)
F90 - A - nachgewiesen durch allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnisse (1)
- Nr. P-3175/4649-MPA BS
- Nr. P-3176/4659-MPA BS
Montagewände in Ständerbauweise mit beidseitiger Beplankung (Höhe
(Kurzbezeichnung)
Wird der FSA in allen Ausführungsvarianten direkt an eine Montagewand F90 angeschlossen, ist in jedem Fall ein
Ständerprofil mindestens 50/50/3 zu verbauen.
- Nr. P-3757/7578-MPA BS
- Nr. P-3020/0109-MPA BS
E05-028-006-02_3_1d
6.10.11-6.10.17 / S3.01-S3.04 nach statischem Nachweis
6.10.21-6.10.25 / S3.01-S3.04 nach statischem Nachweis
F
90-A - nachgewiesen durch allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnisse (1).
Stand :
light
≤
5m) - Feuerwiderstandsklasse F90 Benennung
450.93/M1.01-M1.04
6.70.10/M1.05-M1.08
12.12.2015
Einbau- und Wartungsanleitung
Wände und Bauteile
Mindestdicke ≥ 105mm
Mindestdicke ≥ 166mm
f
9
Alle Masse in mm
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