5.6 Emissionen
5.6.1 Betriebs- und Hilfsstoffe
ACHTUNG!
Bei allen Arbeiten an und mit der Anlage sind die gesetzlichen
Pflichten zur Abfallvermeidung und ordnungsgemäßen Abfall-
verwertung /-beseitigung einzuhalten.
Folgende wassergefährdende Stoffe dürfen nicht ins Erdreich
oder in die Kanalisation gelangen:
•
Schmierfette und -öle
•
Hydrauliköle
•
Kühlmittel
•
Chemikalien
•
lösungsmittelhaltige Reinigungsflüssigkeiten
Diese Stoffe müssen in geeigneten Behältern aufbewahrt,
transportiert, aufgefangen oder im Fall von Chemikalien
neutralisiert und nach den geltenden Vorschriften entsorgt
werden.
5.6.2 Schallemissionen der Anlage
Im Betrieb ist der A-bewertete äquivalente Emissionsschalldruckpegel
< 70 dB(A).
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