3.5 Konservierung
VORSICHT!
Gefahr von Sachschäden
Die Anlagen sind werkseitig konserviert, um die Membran vor
Verkeimungen zu schützen.
•
Die Anlage muss nach spätestens drei Monaten in Betrieb
genommen oder neu konserviert werden.
•
Konservierte Anlagen müssen während der ersten Inbe-
triebnahme ausgespült werden, dabei muss das produ-
zierte Permeat in einen Abwasserkanal geleitet werden (s.
Kapitel 7, „Erstinbetriebnahme").
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