10. ENTSORGUNG DER MASCHINE
Wenn die Maschine abgenutzt ist, muss sie auf umweltgerechte Art und Weise
verschrottet werden. Folgendes ist zu berücksichtigen:
Die Maschine darf nicht in freier Natur abgestellt werden - das Öl (Getriebe und
hydraulische Ausrüstung) muss abgelassen werden. Die abgelassenen Öle
müssen ordnungsgemäß entsorgt werden.
Die Maschine in brauchbare Teile zerlegen, z. B. Räder, Hydraulikschläuche,
Ventile usw.
Brauchbare Teile an eine autorisierte Recycling-Zentrale abliefern. Die größeren
Schrotteile ordnungsgemäß verschrotten.
PIDX-190A 04 GXT 13005 P 0218
10. ENTSORGUNG DER MASCHINE
- 102 -