1. Einleitung
1.3
Ergänzende Anweisungen
5
Calenta 15S - 15S+ - 25S - 25S+ - 28C - 35S - 35S+ - 35C
1.2.2.
Pflichten des Installateurs
Dem Installateur obliegt die Installation und die erste Inbetriebnahme
des Gerätes. Der Installateur muss folgende Anweisungen beachten:
4 Alle Anweisungen in den mit dem Gerät gelieferten Anleitungen
lesen und befolgen.
4 Installation in Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften
und Normen.
4 Durchführung der ersten Inbetriebnahme und aller erforderlichen
Prüfungen.
4 Die Anlage dem Benutzer erklären.
4 Wenn eine Wartung erforderlich ist, den Benutzer auf die Pflicht
zur Kontrolle und Wartung des Gerätes aufmerksam machen.
4 Alle Bedienungsanleitungen dem Benutzer aushändigen.
Außer den gesetzlichen Vorschriften und Richtlinien müssen die
zusätzlichen Richtlinien beachtet werden, die in dieser Anleitung
beschrieben sind.
Was die in der vorliegenden Anleitung enthaltenen Vorschriften und
Richtlinien betrifft, so gilt als vereinbart, dass spätere Ergänzungen
oder Vorschriften zum Zeitpunkt der Installation anzuwenden sind.
021213 - 110617-04