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A Sicherheitsbestimmungen - Honeywell Miller Söll Vi-Go Gebrauchs- Und Wartungsanleitung

Steigschutzeinrichtung mit mitlaufendem auffanggerät
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A Sicherheitsbestimmungen

Jedem Benutzer der Steigschutzeinrichtung Söll Vi-Go muss diese Anleitung vor Gebrauch
A1.
zur Kenntnis gebracht werden. Handlungen entgegen dieser Anleitung gefährden Menschen-
leben! Die Benutzer sind unter Berücksichtigung der Betriebsanweisung und dieser Benut-
zerinformation vor Beginn der Arbeiten und in regelmäßigen Abständen, mind. jedoch einmal
jährlich, zu unterweisen.
A2.
Vom Betreiber der Steigschutzeinrichtung Söll Vi-Go, sowie vom Benutzer des Auffanggerä-
tes ist in geeigneter Weise sicherzustellen, dass diese Anleitung immer zusammen mit dem
dazugehörigen Auffanggerät trocken und jederzeit zugänglich gelagert wird.
A3.
Diese Anleitung ist vom Betreiber auf Verlangen dem Hersteller (Honeywell Fall Protection
Deutschland GmbH & Co. KG oder einem von ihm autorisierten Händler) vorzulegen. Sie ist
beim Einschicken des Auffanggerätes diesem beizulegen.
A4.
Die national geltenden Unfallverhütungsvorschriften und Regeln für den Einsatz von persön-
licher Schutzausrüstung gegen Absturz, sowie die Regeln für den Einsatz von persönlichen
Schutzausrüstungen zum Halten und Retten sind zu beachten.
A5.
Das mitlaufende Auffanggerät zum Söll Vi-Go-System ist Bestandteil der Söll-Steigschutz-
einrichtung mit fester Führung Typ Söll Vi-Go nach EN 353-1:2014 und ist als persönliche
Schutzausrüstung nur für den bestimmungsgemäßen Gebrauch des Söll Steigschutzsystems
ausgelegt. Vom Betreiber der Steigschutzeinrichtung ist in geeigneter Weise sicherzustellen,
dass Auffanggurt und Auffanggerät dem Benutzer persönlich gehören und von ihm auch
entsprechend der Anleitung benutzt werden. Das Auffanggerät darf nach Gebrauch nicht im
Steigschutzsystem zurückgelassen werden.
Das Auffanggerät zum Söll Vi-Go-System darf nur in original Söll Steigschutzeinrichtungen,
für die die EG- Baumusterprüfbescheinigung Typ Söll Vi-Go vorliegt, betrieben werden. Die
Verwendung an Systemen anderer Hersteller kann die Funktion des Auffanggerätes be-
einträchtigen. In solchen Fällen wird die Produkthaftung von der Honeywell Fall Protection
Deutschland GmbH & Co. KG, sowie von ihr autorisierten Händlern abgelehnt. Die Vollhaftung
geht somit auf den Betreiber über.
A6.
Die Steigschutzeinrichtung darf nur in Verbindung mit solchen Auffanggurten benutzt werden,
die nach EN 361 geprüft und zugelassen und mit einer vorderen Auffangöse ausgestattet sind.
A7.
Die Verbindung zwischen Auffanggerät und Auffanggurt muss durch Einhängen des Karabiner-
hakens des Auffanggerätes in eine zertifizierte Auffangöse/Auffangschlaufen (Kennzeichnung
durch „A") an der Vorderseite des Auffanggurtes erfolgen.
Die Distanz zwischen Auffanggerät und Auffanggurt darf nicht verringert bzw. vergrößert wer-
den (z.B. durch Hinzufügen oder Entfernen eines Verbindungsmittels).
A8.
An der Steigschutzeinrichtung Söll Vi-Go dürfen sich maximal 3 Benutzer gleichzeitig gegen
Absturz sichern, wobei jeder Benutzer ein separates Auffanggerät benutzen muss. Der Sicher-
heitsabstand zwischen den Benutzern sollte das Maß 3,0 m nicht unterschreiten. Die tatsächli-
che Benutzeranzahl ist abhängig von der Tragfähigkeit des Untergrundes.
Das auf dem Auffanggerät angegebene, zulässige Benutzergewicht beträgt mindestens
A9.
50 kg (ohne Ausrüstung) und maximal 140 kg (inkl. Kleidung und Ausrüstung).
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www.honeywellsafety.com

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