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Belgien - Garantie/Kundendienst - Zoppas PBM170 Benutzerhandbuch

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Belgien - Garantie/Kundendienst

Unsere Geräte werden mit größter Sorgfalt
hergestellt. Trotzdem kann es einmal zu einem
Defekt kommen. Unser Kundendienst
übernimmt auf Anfrage gerne die Reparatur, und
zwar sowohl während des Garantiezeitraums als
auch danach. So ist gewährleistet, dass ein Defekt
nicht zu einer Verkürzung der Lebensdauer des
Geräts führt. Die vorliegenden Garantiebedingungen
beruhen auf der Richtlinie der Europäischen Union
99/44/EG sowie den Bestimmungen des
Bürgerlichen Gesetzbuches. Die dem Kunden
aufgrund dieser Gesetze zustehenden Rechte
können durch die vorliegenden Garantiebedingungen
nicht geändert werden. Diese Garantiebedingungen
ziehen keine Einschränkung der
Garantieverpflichtungen des Verkäufers gegenüber
dem Endbenutzer nach sich. Die Garantie für das
Gerät erfolgt im Rahmen und unter Beachtung
folgender Bedingungen:
1. Bei Beachtung der in den Absätzen 2 bis 15
niedergelegten Bestimmungen beheben wir
kostenlos jeden Defekt, der während eines
Zeitraums von 24 Monaten ab dem Datum der
Übergabe des Geräts an den ersten Endkunden
auftritt. Diese Garantiebedingungen gelten nicht
im Falle einer Nutzung des Geräts zu
gewerblichen oder vergleichbaren Zwecken.
2. Die Garantieleistung zielt auf eine
iederherstellung des Gerätezustands vor dem
Auftreten des Defekts ab. Die defekten
Bestandteile werden ausgetauscht oder repariert.
Kostenlos ausgetauschte Bestandteile gehen in
unser Eigentum über.
3. Um schwereren Schäden vorzubeugen, müssen
wir über den Defekt unverzüglich in Kenntnis
gesetzt werden.
4. Bedingung für die Gewährung der
Garantieleistung ist, dass der Kunde die
Kaufbelege mit dem Kauf- und/oder
Übergabedatum vorlegt.
5. Die Garantie greift nicht, wenn Schäden an
empfindlichen Bestandteilen, wie z.B. Glas
(Glaskeramik), Kunststoffen oder Gummi, auf
unsachgemäßen Gebrauch zurückzuführen sind.
6. Eine Inanspruchnahme der Garantie ist nicht
möglich bei kleinen Veränderungen ohne
Auswirkungen auf Gesamtwert und -stabilität des
Geräts.
7. Die Garantieverpflichtung erlischt, wenn der
Defekt auf eine der folgenden Ursachen
zurückzuführen ist:
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– eine chemische oder elektrochemische
Reaktion infolge von Wassereinwirkung,
– allgemein anomale Umweltbedingungen,
– unsachgemäße Betriebsbedingungen,
– Kontakt mit aggressiven Substanzen.
8. Die Garantie erstreckt sich nicht auf außerhalb
unseres Verantwortungsbereichs auftretende
Transportschäden. Auch Schäden infolge
unsachgemäßer Aufstellung oder Installation,
mangelnder Wartung, oder Nicht-Beachtung
der Aufstellungs- und Installationshinweise sind
durch die Garantie nicht gedeckt.
9. Durch die Garantie nicht gedeckt sind ferner
Defekte infolge von Reparaturen oder Eingriffen
durch nicht-qualifizierte oder nicht-kompetente
Personen, oder infolge des Einbaus von nicht-
originalen Zubehör- oder Ersatzteilen.
10. Leicht zu transportierende Geräte müssen beim
Kundendienst abgegeben bzw. dorthin geschickt
werden. Heimkundendienst kommt nur bei großen
Geräten oder bei Einbaugeräten in Frage.
11. Bei Einbau- oder Unterbaugeräten sowie bei
Geräten, die derart befestigt oder aufgehängt
sind, dass für den Ausund Wiedereinbau in die
betreffende Einbaunische mehr als eine halbe
Stunde erforderlich ist, werden die anfallenden
Zusatzleistungen in Rechnung gestellt. Etwaige
Schäden infolge derartiger Aus- und
Wiedereinbauarbeiten gehen zu Lasten des
Kunden.
12. Wenn während des Garantiezeitraums eine
wiederholte Reparatur ein und desselben Defekts
zu keinem befriedigenden Ergebnis führt, oder bei
unverhältnismäßig hohen Reparaturkosten kann,
in Abstimmung mit dem Kunden, ein Austausch
des defekten Geräts durch ein gleichwertiges
anderes erfolgen. In diesem Fall behalten wir uns
das Recht vor, vom Kunden eine finanzielle
Beteiligung zu verlangen, die anteilig zum
verstrichenen Nutzungszeitraum berechnet wird.
13. Eine Reparatur im Rahmen der Garantie zieht
weder eine Verlängerung des normalen
arantiezeitraums noch den Beginn eines neuen
Garantiezyklus nach sich.
14. Auf Reparaturen gewähren wir eine Garantie von
12 Monaten, unter Beschränkung auf das
Wiederauftreten desselben Defekts.
15. Mit Ausnahme der Fälle, in denen eine Haftung
gesetzlich vorgeschrieben ist, wird durch die
vorliegenden Garantiebedingungen jede durch
den Kunden u.U. geforderte Entschädigung für

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