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Produktspezifische Sicherheitsmassnahmen - Gema OptiFlex 2 GM03 Betriebsanleitung Und Ersatzteilliste

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Produktspezifische Sicherheitsmassnahmen

4 • Allgemeine Sicherheitshinweise
V 03/13
werden soll, so ist das Einverständnis der Firma Gema Switzer-
land GmbH einzuholen.
3. Zur bestimmungsgemässen Verwendung gehört auch die Einhal-
tung der vom Hersteller vorgeschriebenen Betriebs-, Wartungs-
und Instandhaltungsbedingungen. Der Applikationsbecher darf
nur von Personen genutzt, gewartet und instandgesetzt werden,
die hiermit vertraut und über die Gefahren unterrichtet sind.
4. Die Inbetriebnahme (d.h. die Aufnahme des bestimmungsge-
mässen Betriebs) ist solange untersagt, bis festgestellt ist, dass
der Applikationsbecher entsprechend der Maschinenrichtlinie
(2006/42 EG) aufgestellt und verkabelt ist. Ebenfalls zu beachten
ist die EN 60204-1 (Sicherheit von Maschinen).
5. Eigenmächtige Veränderungen am Applikationsbecher schlies-
sen eine Haftung des Herstellers für daraus resultierende Schä-
den aus.
6. Die einschlägigen Unfallverhütungs-Vorschriften sowie die sons-
tigen allgemein anerkannten sicherheitstechnischen, arbeitsme-
dizinischen und bautechnischen Regeln sind einzuhalten.
7. Es sind zusätzlich noch die landesspezifischen Sicherheitsbe-
stimmungen zu berücksichtigen.
Die bauseitigen Installationen müssen gemäss den örtlichen
-
Vorschriften ausgeführt werden
Vor der Inbetriebnahme der Anlage muss kontrolliert werden,
-
dass sich keine Fremdteile in der Kabine und den Rohrlei-
tungen (Zu- und Abluft) befinden
Es muss darauf geachtet werden, dass sämtliche Kompo-
-
nenten der Anlage gemäss den örtlichen Vorschriften geer-
det sind
Applikationsbecher OptiFlex 2 GM03

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