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Gefährdungsbeurteilung; Gefährdungsbeurteilung Vor Der Verwendung; Gefährdungsbeurteilung Vor Jedem Einsatz - IGVW SQP2 Betriebsanleitung

Elektrokettenzüge
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SQP2-10/2018-001
4.1 Gefährdungsbeurteilung
In die Gefährdungsbeurteilung sind alle zu erwartenden Gefährdungen einzubezie-
hen, die bei der Verwendung von Elektrokettenzügen auftreten können.
Zu diesen Gefährdungen gehören nicht nur solche, die von den Elektrokettenzü-
gen selbst ausgehen können, sondern auch solche, die von der Arbeitsumgebung
auf diese einwirken können (z. B. Wettereinflüsse beim Einsatz im Freien).
4.1.1
Gefährdungsbeurteilung vor der Verwendung
Die Gefährdungsbeurteilung muss bereits vor der Auswahl und der Beschaffung
der Elektrokettenzüge begonnen werden. Dabei sind insbesondere die Eignung der
Elektrokettenzüge und zugehörigen Arbeitsmittel für die geplante Verwendung, die
Arbeitsabläufe und die Arbeitsorganisation zu berücksichtigen. Die Gefährdungs-
beurteilung darf nur von fachkundigen Personen durchgeführt werden. Verfügt der
Unternehmer nicht selbst über die entsprechenden Kenntnisse, so hat er fachkun-
dige Personen zu beauftragen.
Die Gefährdungsbeurteilung ist schriftlich zu dokumentieren. 
4.1.2
Gefährdungsbeurteilung vor jedem Einsatz
Auf Grund der Vielzahl an Einsatzmöglichkeiten von Elektrokettenzügen in der Ver-
anstaltungstechnik sind einsatzbezogene Gefährdungsbeurteilungen für Elektro-
kettenzugsysteme durchzuführen.
Dabei sind im Wesentlichen folgende Gefährdungsfaktoren zu berücksichtigen:
Elektrische Gefährdung
Mechanische Gefährdung
Gefährdung durch die Arbeitsumgebungsbedingungen
Gefährdung durch physische Belastungen und Arbeitsschwere
Gefährdung durch mangelnde Organisation
igvw SQP2
Stand 10/2018
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