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Verwendung - IGVW SQP2 Betriebsanleitung

Elektrokettenzüge
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IGVW
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Veranstaltungswirtschaft
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Lastsystem, statisch bestimmt
Bei statisch bestimmten Lastsystemen sind alle Lasten und Auflagerreaktionen (Be-
lastung der einzelnen Elektrokettenzüge und somit der Anschlagpunkte) mit einfa-
chen rechnerischen Methoden (drei Gleichgewichtsbedingungen) ermittelbar.
Anmerkung: Als statisch bestimmte Lastsysteme gelten:
- Lasten an einzelnen Elektrokettenzügen (Punktlasten)
- Streckenlasten an zwei Elektrokettenzügen (Einfeldträger mit o. ohne Auskragungen)
- Flächenlasten an drei Elektrokettenzügen
Lastsystem, statisch unbestimmt
Bei statisch unbestimmten Lastsystemen sind die Auflagerreaktionen (Belastung
der einzelnen Elektrokettenzüge und somit der Anschlagpunkte) nur mit komplexen
rechnerischen Methoden (über die drei Gleichgewichtsbedingungen hinausgehend)
ermittelbar.
Anmerkung: Als statisch unbestimmte Lastsysteme gelten z.  B.:
- Streckenlasten an mehr als zwei Elektrokettenzügen (Mehrfeldträger)
- Flächenlasten an mehr als drei Elektrokettenzügen
- Geführte Lasten

4 | VERWENDUNG

Elektrokettenzüge sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung.
Die Verwendung von Elektrokettenzügen umfasst jegliche Tätigkeit mit diesen.
Hierzu gehören insbesondere das Montieren und Installieren, Bedienen, An- oder
Abschalten oder Einstellen, Betreiben, Instandhalten, Reinigen, Prüfen, Umbauen,
Erproben, Demontieren, Transportieren und Überwachen.
Der Unternehmer hat vor der Verwendung von Elektrokettenzügen und dazugehörigen
Arbeitsmitteln die zu erwartenden Gefährdungen zu beurteilen (Gefährdungsbeurtei-
lung) und daraus notwendige und geeignete Schutzmaßnahmen abzuleiten. 
Anmerkung: Das Vorhandensein einer CE-Kennzeichnung am Arbeitsmittel entbindet
nicht von der Pflicht zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung.
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SQP2-10/2018-001

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