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Bereitstellung - IGVW SQP2 Betriebsanleitung

Elektrokettenzüge
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IGVW
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Interessengemeinschaft
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Veranstaltungswirtschaft
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Zu betrachten sind dabei insbesondere Umstände wie:
Anwesenheit von Personen unter Lasten
Art der zu hebenden Lasten
Not- oder Gefahrenfälle
Qualifikation und Erfahrung der Benutzer
Zeitliche Rahmenbedingungen
Die Gefährdungsbeurteilung findet in der Planungsphase statt und ist schriftlich zu
dokumentieren.
Anmerkung: Hinweise und Hilfsmittel zur Durchführung von Gefährdungsbeurteilun-
gen finden sich auf www.igvw.de.
Beim Einsatz von Elektrokettenzügen in der Veranstaltungstechnik können Gefähr-
dungen durch die Anwendung von technischen Schutzmaßnahmen in Einzelfällen
nur begrenzt minimiert werden. 
In solchen Fällen können Elektrokettenzüge nur bei Beachtung besonderer Sorgfalt
eingesetzt werden. Besondere Sorgfalt umfasst insbesondere verhaltensbezogene
Maßnahmen und besonders umsichtiges, vorsichtiges und gewissenhaftes Handeln
sowie die Handhabung durch besonders qualifiziertes Personal.
Aus dem Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung können insbesondere die in den
nachfolgenden Abschnitten beschriebenen Maßnahmen abgeleitet werden.

4.2 Bereitstellung

Elektrokettenzüge werden in einer Vielzahl von Bauarten und Ausstattungsvarianten
sowie mit unterschiedlichen Sicherungs- und Sicherheitseinrichtungen angeboten.
Daher kommt der Auswahl der Kettenzüge erhebliche Bedeutung zu. Hierbei sind
die zu erwartenden Gefährdungen unter Beachtung der spezifischen Einsatzbedin-
gungen zu Grunde zu legen.
Für ortsfest in Veranstaltungsstätten installierte Anlagen sind aufgrund der Betriebs-
weise und der zu erwartenden Gefährdungen grundsätzlich Elektrokettenzüge, die
den Anforderungen der DGUV Vorschrift 17/18, damit der DGUV Regel 115-002
und den nachgeordneten Regelwerken entsprechen, bereitzustellen. Von diesen
Anforderungen kann nur abgewichen werden, wenn durch die Beurteilung der Ge-
fährdung nachvollziehbar festgestellt worden ist, dass andere technische Lösungen
hinreichend sicher sind.
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SQP2-10/2018-001

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