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Prüfungen Nach Änderungen Oder Außergewöhnlichen Ereignissen - IGVW SQP2 Betriebsanleitung

Elektrokettenzüge
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Interessengemeinschaft
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Veranstaltungswirtschaft
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nen bewerten und entscheiden, ob in diesen Fällen eine Prüfung durch zur Prüfung
befähigte Personen ausreichend ist. Diese müssen unter Anleitung des ermächtigten
Sachverständigen (Prüfsachverständigen) tätig werden. Hierzu ist unter der Leitung
des ermächtigten Sachverständigen (Prüfsachverständigen) ein betriebsbezogenes
Prüfverfahren zu entwickeln.
Das betriebsbezogene Prüfverfahren muss schriftlich formuliert sein und mindestens
folgende Kriterien erfüllen:
 Beschreibung der vorgesehenen Produktion
 Benennung der für die Produktion verantwortlichen Personen
 Begründung für die Anwendung des Prüfverfahrens
 Name und Qualifikation der für die Prüfung benannten Personen
 Beschreibung der zu prüfenden Arbeitsmittel, Systeme oder Elemente
 Gefährdungsbeurteilung und Beschreibung der erforderlichen Schutzmaßnahmen
 durchzuführende Prüfschritte und die jeweiligen Prüfkriterien
 Definition etwaiger KO-Kriterien
 Geltungsbereich (örtlich, zeitlich) des Prüfverfahrens
 Name und Unterschrift des verantwortlichen/federführenden ermächtigten Sach-
verständigen
Die Dokumentation des betriebsbezogenen Prüfverfahrens und der Nachweis über
die Durchführung der Prüfungen sind am Einsatzort vorzuhalten.
5.4 Prüfungen nach Änderungen oder außergewöhnlichen Ereignissen 
D8 Plus und C1 Elektrokettenzüge, die von prüfpflichtigen Änderungen oder au-
ßergewöhnlichen Ereignissen betroffen sind, welche schädigende Auswirkungen auf
ihre Sicherheit haben und durch die Personen gefährdet werden können, hat der Un-
ternehmer unverzüglich einer außerordentlichen Prüfung durch einen ermächtigten
Sachverständigen (Prüfsachverständiger) unterziehen zu lassen. Bei D8 Elektroket-
tenzügen kann diese Prüfung durch zur Prüfung befähigte Personen erfolgen.
Prüfpflichtige Änderung ist jede Maßnahme, durch welche die Sicherheit eines Elektro-
kettenzugs beeinflusst wird. Auch Instandsetzungsarbeiten können solche Maßnah-
men sein.
Prüfpflichtige Änderungen sind z. B.:
 Änderung der Tragfähigkeit
 Austausch der Sicherungseinrichtungen (Bremsen)
 Änderungen am Steuerungssystem
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SQP2-10/2018-001

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