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Schutz Vor Überlast; Benutzerinformationen Und Kennzeichnung - IGVW SQP2 Betriebsanleitung

Elektrokettenzüge
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IGVW
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Interessengemeinschaft
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Veranstaltungswirtschaft
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4.2.4 Schutz vor Überlast
Beim Einsatz von Elektrokettenzügen ist ein Schutz vor Überlast immer erforderlich.
Bei C1 Elektrokettenzügen ist eine Überlastabschaltung immer erforderlich.
Je nach Art des Einsatzes und des Lastsystems von D8 und D8 Plus Elektroketten-
zügen können verschiedene Methoden zum Schutz vor Überlast angewendet werden.
Als Ergebnis der durchgeführten Gefährdungsbeurteilung können dies technische,
organisatorische oder eine Kombination aus technischen und organisatorischen
Maßnahmen sein. 
Ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung die Notwendigkeit einer Lastmessung,
so darf die Stromaufnahme des Antriebs nicht zur Lastmessung herangezogen wer-
den, da die Lastmessung auch bei Stillstand der Elektrokettenzüge und somit im
stromlosen Zustand gewährleistet sein muss.
Eine Lastmessung ist immer erforderlich, wenn die Gefahr der Überlastung einzelner
Elemente im Kraftfluss (z. B. Tragwerke, Anschlagpunkte, Anschlagmittel, Elektro-
kettenzüge, Lastaufnahmemittel) besteht.
Die Gefahr der Überlastung einzelner Elemente im Kraftfluss besteht häufig bei sta-
tisch unbestimmten Lastsystemen wie:
 Streckenlasten an mehr als zwei Elektrokettenzügen
 Flächenlasten an mehr als drei Elektrokettenzügen
Eine automatische Überlastabschaltung ist erforderlich, wenn die Bedienerreaktion
nicht ausreichend ist, um einen gefahrbringenden Zustand zu verhindern. Dies ist
z. B. ab einer Nennhubgeschwindigkeit größer 4 m/min oder bei einer nicht über-
schaubaren Anzahl oder Anordnung von Elektrokettenzügen der Fall.
Die Notwendigkeit einer automatischen Überlastabschaltung ist im Rahmen einer
Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln.

4.2.5 Benutzerinformationen und Kennzeichnung

Im Zuge der Bereitstellung haben die daran beteiligten Unternehmer sicherzustellen,
dass die Elektrokettenzüge gekennzeichnet und geprüft sind und dass die erforderli-
che Dokumentation am Einsatzort verfügbar ist.
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SQP2-10/2018-001

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