IGVW
IGVW
Interessengemeinschaft
Interessengemeinschaft
Veranstaltungswirtschaft
Veranstaltungswirtschaft
5.1 Prüfgrundlagen
Für die Prüfung von Elektrokettenzügen/Elektrokettenzugsystemen sind mindestens
heranzuziehen:
Prüfanweisungen des Herstellers
Betriebssicherheitsverordnung und zugehörige Technische Regeln und Bekannt-
machungen zur Betriebssicherheitsverordnung
DGUV Vorschrift 17/18 „Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische
Darstellung"
DGUV Regel 115-002 „Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische
Darstellung"
DGUV Grundsatz 315-390 „Grundsätze für die Prüfung maschinentechnischer
Einrichtungen in Bühnen und Studios"
DGUV Vorschrift 54/55 „Winden, Hub- und Zuggeräte"
DGUV Vorschrift 3/4 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel"
DIN EN 818-7:2008-09 „Kurzgliedrige Rundstahlketten für Hebezwecke –
Sicherheit – Teil 7: Feintolerierte Hebezeugketten – Güteklasse T (Ausführung T,
DAT und DT)"
DIN 56950-1 „Veranstaltungstechnik – Maschinentechnische Einrichtungen –
Teil 1: Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfung"
DIN 56950-5 „Veranstaltungstechnik – Maschinentechnische Einrichtungen –
Teil 5: Sicherheitstechnische Anforderungen an Elektrokettenzugsysteme"
Für die Prüfung von Elektrokettenzügen/Elektrokettenzugsystemen nach der Montage
sind ggf. zusätzliche Dokumente heranzuziehen, wie:
Technische Zeichnungen (z. B. des Lastsystems)
Materiallisten
Lastpläne
Statische Berechnungen
Einsatzbezogene Gefährdungsbeurteilung für das Elektrokettenzugsystem
5.2 Wiederkehrende Prüfung
Elektrokettenzüge unterliegen Schäden verursachenden Einflüssen (z. B. Verschleiß).
Damit Mängel rechtzeitig erkannt werden, sind mindestens jährlich wiederkehrende
Prüfungen durch zur Prüfung von Elektrokettenzügen befähigte Personen durchzu-
führen.
18
SQP2-10/2018-001