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Wartung / Garantiebedingungen - Migatronic FOCUS MIG2 300 Betriebsanleitung

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  • DEUTSCH, seite 25
WARTUNG
Um Funktionsstörungen zu vermeiden und um die
Betriebssicherheit zu gewährleisten, muss die
Anlage regelmäßig gewartet und gereinigt werden.
Mangelnde oder fehlende Wartung beeinträchtigen
die Betriebssicherheit und führen zum Erlöschen von
Garantieansprüchen.
WARNUNG !
Wartungs- und Reinigungsarbeiten an der
offenen Schweißmaschine dürfen nur durch
qualifiziertes Fachpersonal durchgeführt werden.
Unbedingt die Anlage vom Versorgungsnetz
trennen (Netzstecker ziehen !).
Ca. 10 Minuten warten, bis alle Kondensatoren
entladen sind, bevor mit Wartungs- und
Reparaturarbeiten begonnen wird.
Gefahr eines Stromschlages!
Drahtvorschubraum
-
Nach Bedarf den Drahtvorschubraum durch
Druckluft reinigen, die Spuren und Zähnen der
Drahtvorschubrollen für Verschleiß nachprüfen.
Stromquelle
-
mit trockener Druckluft ausblasen
-
muss mindestens einmal jährlich von einem
qualifizierten Kundendiensttechniker geprüft und
gereinigt werden.
Kühlsystem
-
Kühlflüssigkeitsmenge und Frostschutz prüfen
und ggf. nachfüllen
-
Das Kühlmodul und die Schweißschläuche einmal
jährlich für Kühlflüssigkeit entleeren. Den Tank
und die Kühlschläuche für Schmutz reinigen und
mit reinem Wasser durchspülen.
Neue Kühlflüssigkeit nachfüllen. Die Maschine
wird vom Werke aus mit Kühlflüssigkeit von Typ
Propan-2-ol im Mischungsverhältnis
23% Propan-2-ol und 77% destilliertes Wasser
geliefert. Die Kühlflüssigkeit ist bis -9°C gegen
Frost geschützt. Kühlflüssigkeit einmal jährlich
wechseln.
GARANTIEBEDINGUNGEN
Migatronic ("der Lieferant") führt während des
gesamten Produktionsprozesses eine ständige
Qualitätskontrolle sowie im Rahmen der
Qualitätssicherung eine abschließende
Funktionsprüfung der komplett montierten
Schweißmaschinen durch.
Der Lieferant leistet gemäß den nachfolgenden
Bedingungen eine Garantie auf Behebung von
Defekten an Schweißmaschinen, wenn innerhalb der
Garantiezeit nachgewiesen werden kann, dass diese
Defekte auf Material- oder Verarbeitungsfehlern
beruhen.
Die Garantiezeit beträgt 24 Monate für neue
Schweißmaschinen, zwölf Monate für neue
Zubehörartikel und sechs Monate für Ersatzteile ab
Datum der Rechnungsstellung an den
Endverbraucher von dem Lieferanten oder dem
Händler des Lieferanten. Im Falle des Verkaufs
durch den Händler des Lieferanten, erlischt die
Garantiezeit in jedem Fall innerhalb von 36 Monaten
für neue Schweißmaschinen und 30 Monaten für
Ersatzteile ab dem Datum der Rechnungsstellung
von dem Lieferanten an den Händler. Diese
Erweiterung verlängert in keiner Weise die
Garantiezeit. Die Originalrechnung dient als
Nachweis für die Garantiezeit.
Schweißbrenner werden als Verschleißteile
angesehen, und nur Defekte, die innerhalb von
sechs Wochen nach Lieferung auftreten und durch
Material- oder Verarbeitungsfehler verursacht
werden, werden als Garantiefall anerkannt.
Weder verlängern noch erneuern
Garantiereparaturen die Garantiezeit.
Jeglicher Transport von Gütern oder Personen im
Zusammenhang mit einem Garantieanspruch ist
nicht Bestandteil der Garantie des Lieferanten und
erfolgt auf eigene Rechnung und eigenes Risiko des
Käufers.
Siehe auch www.migatronic.com/warranty
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