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Rohm DURO-TA XT Bedienungsanleitung Seite 8

Handspannfutter (keilstangenprinzip) mit backensicherung/größe 750-1250
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schleudernden Teile (ermittelt durch berechnen oder wiegen), der max. mögliche Futterdurchmesser
(messen), so wie die max. erreichbare Drehzahl der Maschine. Um die mögliche Aufprallenergie auf die
zulässige Größe zu reduzieren, müssen die zulässigen Massen und Drehzahlen ermittelt (z.B. beim Ma-
schinenhersteller nachgefragt) und ggf. die max. Drehzahl der Maschine begrenzt werden. Grundsätz-
lich jedoch sind die Spannsatzteile (z.B. Aufsatzbacken, Werkstückauflagen, Planspannpratzen usw.) so
leichtgewichtig wie möglich zukonstruieren.
4. Spannen anderer/weiterer Werkstücke
Sind für diese Spanneinrichtung spezielle Spannsätze (Backen, Spanneinsätze, Anlagen, Ausrichtele-
mente, Lagefixierungen, Spitzen usw.) vorgesehen, so dürfen mit diesen ausschließlich diejenigen
Werkstücke in der Weise gespannt werden, für welche die Spannsätze ausgelegt wurden. Wird dies
nicht beachtet, so können durch ungenügende Spannkräfte oder ungünstige Spannstellenplazierungen
Sach- und Personenschäden verursacht werden. Sollen deshalb weitere bzw. ähnliche Werkstücke mit
dem gleichen Spannsatz gespannt werden, so ist dazu die schriftliche Genehmigung des Herstellers er-
forderlich.
7. Spannbereiche
Der max. Spann- bzw. Versetzungsbereich bei versetzbaren Grund- oder Aufsatzbacken darf nicht über-
schritten werden, da sonst kein ausreichender Eingriff zwischen der Spannbacke und dem kraftübertragen-
den Bauteil sicher gewährleistet werden kann.
8. Spannkraftkontrolle
Spannkraftkontrolle (allgemein)
Gemäß der Richtlinie EN 1550 § 6.2 Nr. d) müssen statische Spannkraftmessvorrichtungen verwendet
werden, um den Wartungszustand in regelmäßigen Zeitabständen gemäß den Wartungsanleitungen zu
überprüfen. Danach muss nach ca. 40 Betriebsstunden - unabhängig von der Spannfrequenz - eine
Spannkraftkontrolle erfolgen.
Falls erforderlich, sind dazu spezielle Spannkraftmessbacken oder -vorrichtungen ** (Druckmessdosen) zu
verwenden.
9. Festigkeit der zu spannenden Werkstücke
Um ein sicheres Spannen des Werkstücks bei den auftretenden Bearbeitungskräften zu gewährleisten,
muss der eingespannte Werkstoff eine der Spannkraft angemessene Festigkeit haben und darf nur gering-
fügig kompressibel sein.
Nichtmetalle wie z. B. Kunststoffe, Gummi usw. dürfen nur mit schriftlicher Genehmigung durch den Her-
steller gespannt und bearbeitet werden!
10. Montage- und Einrichtarbeiten
Durch Spannbewegungen, evtl. Richtbewegungen usw. werden kurze Wege unter z.T. großen Kräften in
kurzen Zeiten durchfahren. Grundsätzlich muss deshalb bei Montage- und Einrichtearbeiten die zur Futter-
betätigung vorgesehene Antriebseinrichtung ausdrücklich ausgeschaltet werden. Sollte allerdings im Ein-
richtebetrieb auf die Spannbewegung nichtverzichtet werden können, so muss bei Spannwegen größer als
4mm
eine fest- oder vorübergehend angebaute Werkstückhaltevorrichtung an der Vorrichtung montiert sein,
oder
eine unabhängig betätigte eingebaute Haltevorrichtung (z.B. Zentrierbacken bei Zentrier- und Plan-
spannfuttern) vorhanden sein,
oder
eine Werkstück-Beladehilfe (z.B. Ladestock) vorgesehen werden,
oder
die Einrichtearbeiten müssen im hydraulischen, pneumatischen bzw. elektrischen Tipp-Betrieb (ent-
sprechende Steuerung muss möglich sein!) durchgeführt werden.
Die Art dieser Einrichte Hilfs Vorrichtung hängt grundsätzlich von der verwendeten Bearbeitungsmaschine
ab und ist gegebenenfalls gesondert zu beschaffen! Der Maschinenbetreiber hat dafür zu sorgen, dass
während des gesamten Spannvorgangs jegliche Gefährdung von Personen durch die Spannmittelbewe-
gungen ausgeschlossen ist. Zu diesem Zweck sind entweder 2-Hand-Betätigungen zur Spanneinleitung
oder - noch besser- entsprechende Schutzvorrichtungen vorzusehen.
11. Befestigung und Austausch von Schrauben
**Empfohlenes Spannkraft-Messsystem EDS:
EDS 50 kpl.
Id.-Nr.
EDS 100 kpl.
Id.-Nr.
EDS 50/100 kpl. Id.-Nr.
161425
161426
161427
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