punkt des Kaufs des Gerätes.
Es dürfen nur für die Maschine geeignete Säge-blätter (HM-
oder CV-Sägeblätter) verwendet werden. Die Verwendung von
HSS-Sägeblättern und Trennscheiben aller Art ist untersagt.
Bestandteil der bestimmungsgemäßen Verwendung ist auch
die Beachtung der Sicherheitshinweise, sowie die Montagean-
leitung und Betriebshinweise in der Bedienungsanleitung.
Personen, die die Maschine bedienen und warten, müssen mit
dieser vertraut und über mögliche Gefahren unterrichtet sein.
Darüber hinaus sind die geltenden Unfallverhütungsvorschriften
genauestens einzuhalten. Sonstige allgemeine Regeln in ar-
beitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Bereichen sind
zu beachten.
Veränderungen an der Maschine schließen eine Haftung des
Herstellers und daraus entstehende Schäden gänzlich aus.
Trotz bestimmungsgemäßer Verwendung können bestimmte
Restrisikofaktoren nicht vollständig ausgeräumt werden. Be-
dingt durch Konstruktion und Aufbau der Maschine können fol-
gende Punkte auftreten:
Berührung des Sägeblattes im nicht abgedeckten Sägebe-
•
reich.
Eingreifen in das laufende Sägeblatt (Schnittverletzung)
•
Rückschlag von Werkstücken und Werkstückteilen.
•
Sägeblattbrüche.
•
Herausschleudern von fehlerhaften Hartmetallteilen des Sä-
•
geblattes.
Gehörschäden bei Nichtverwendung des nötigen Gehör-
•
schutzes.
Gesundheitsschädliche Emissionen von Holzstäuben bei
•
Verwendung in geschlossenen Räumen.
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12.08.2016 16:03:25
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