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Offenem Ausdehnungsgefäß; Offenes Ausdehnungsgefäss; Geschlossenem Ausdehnungsgefäß - Nordica ITALY Termo - DSA Handbuch

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ITALY Termo DSA
3.1.
OFFENEM Ausdehnungsgefäß
Die Anlage mit OFFENEM Ausdehnungsgefäß muss VERPFLICHTEND mit folgenden Elementen ausgestattet sein:
1. OFFENES AUSDEHNUNGSGEFÄSS: Mit einer Kapazität gleich 10 % des gesamt Wassergehalts des
Thermoprodukt der Anlage. Dieses muss sich im höchsten Punkt der Anlage, mindestens 2 Meter über dem
höchsten Punkt des Heizkörpers, befinden.
2. SICHERHEITSROHR : verbindet auf dem kürzesten Weg, ohne absteigende oder Siphonbesetzte Bereiche, die
Zufuhr des Thermoprodukt, mit dem oberen Bereich des offenen Expansionsgefäßes. Das Sicherheitsrohr muss
einen 1''Gas Mindest-Durchschnitt haben.
3. LADEROHR : Verbindet den Boden des offenen Expansionsgefäßes, mit dem Rücklaufrohr der Anlage. Der
Mindestdurchschnitt muss ¾"Gas betragen. All diese Elemente dürfen keinesfalls über Abfangorgane verfügen,
die dieses ungewollt ausschließen könnten und müssen sich in Räumlichkeiten befinden, die Frostgeschützt sind,
das es bei Frost zum Bruch oder sogar zur Explosion des Heizkessels kommen könnte. Bei Frostgefahr sollte
man dem Wasser der Anlage einen angemessenen Prozentsatz Frostschutzmittel zufügen, damit man das
Problem ausschließen kann. Keinesfalls darf Wasser in das offene Expansiongefäß zwischen dem
Sicherheitsrohr und dem Laderohr zirkulieren. Hierbei könnte es zur Sauerstoffanreicherung des Wassers
kommen, die in kürzester Zeit, zur Korrosion des Thermoprodukt und der Anlage führt.
4.
THERMO-ABLASS-VENTIL: Hierbei handelt es sich um eine weitere positive Sicherheitseinrichtung, die das
Sieden bei Fehlen der Stromversorgung vermeiden kann. Es besteht aus einem Ventilkörper der einem Druck-
Sicherheits-Ventil ähnelt, dass sich, im Unterschied zu diesem, bei Erreichen einer vortarierten Temperatur
(normalerweise 94–95° C) öffnet und von der Warmwass erzufuhr der Anlage ablässt, dass durch kaltes Wasser
über das Laderohr des offenen Expansionsgefäßes kommt und so die überschüssige Wärme abgibt.
5.
SICHERHEITSVENTIL von 1.5 bar: Der höchstzulässige Betriebsdruck für die Anlage beträgt 1,5 bar (entspricht
einer Wassersäule von 15 m). Höhere Drücke können Verformungen und ein Bersten des Kessels verursachen.
6.
SICHERHEITSVORRICHTUNGEN, gemäß den einschlägigen geltenden Bestimmungen.
7.
ZIRKULATIONSPUMPE : Sollte möglichst auf der Rückkehr montiert werden, um zu vermeiden, dass sie sich
bei sehr hohen Waser-Temperaturen entzündet, man muss aber kontrollieren, dass sie das Wasser nicht im
offenen Expansionsgefäßes zirkulieren lässt, da es sonst zu einer dauernden Sauerstoffanreicherung des
Wassers mit folglicher schnellen Korrosion des Heizkesselkörpers kommen könnte. Die Förderhöhe sollte so
beschaffen sein, um nicht eine gezwungene Zirkulation im offenen Expansiongefäß hervorzurufen. Außerdem
muss sie an einem Thermostat oder an einer Steuerzentrale die als OPTIONAL erhältlich ist.
8.
AUTOMATISCHES THERMOSTAT- MISCHVENTIL – (siehe Kapitel 3.3)
WICHTIG: Die Sicherheitstemperaturfühler müssen an Bord der Maschine oder in einem Abstand von höchstens 30
cm von der Zuleitung des Heizgerätes montiert werden.
Sollten die Heizgeräte nicht mit allen Vorrichtungen ausgestattet sein, kann man die fehlenden Vorrichtungen an der
Zuleitung der Heizgeräte in einem Abstand von höchstens 1 m von diesem installieren.
ACHTUNG: Auf keinen Fall darf Feuer gemacht werden, bevor die Anlage nicht komplett mit Wasser gefüllt
wurde; dies würde zu schwerwiegenden Beschädigungen an der gesamten Anlage führen. Das Füllen der
Anlage muss mittels eines Füllschlauchs direkt von der Wanne des offenen Gefäßes aus erfolgen, um zu
vermeiden, dass ein übermäßiger Druck des Wasserleitungsnetzes den Kessel des Ofens verformt.
Die Anlage muss konstant auf vollem Wasserfüllstand gehalten werden, auch dann, wenn der Ofen nicht in Betrieb
ist. Während der Winterzeit erfordert eine Zeit des Stillstands gegebenenfalls die Zugabe von Frostschutzmittel.
3.2.
GESCHLOSSENEM Ausdehnungsgefäß
Die Anlage mit GESCHLOSSENEM Ausdehnungsgefäß muss VERPFLICHTEND mit folgenden Elementen
ausgestattet sein:
1.
SICHERHEITSVENTIL von 3 bar: Der höchstzulässige Betriebsdruck für die Anlage beläuft sich auf 3 bar
(entspricht einer Wassersäule von 30 m), höhere Drücke können Verformungen und ein Bersten des Kessels
bewirken.
2.
AUTOMATISCHES THERMOSTAT- MISCHVENTIL – (siehe Kapitel 3.3)
3.
WÄRMEABLASSVENTIL oder SICHERHEITSWÄRMEABLASS (positive Sicherheitsvorrichtung, d.h., im Fall
eines Defektes des Ventils lässt dieses dennoch weiter Wärme ab)
4.
GESCHLOSSENES AUSDEHNUNGSGEFÄSS
5.
THERMOSTAT ZUR STEUERUNG DES ZIRKULATORS
6.
THERMOSTAT ZUR AKTIVIERUNG DES AKUSTISCHEN ALARMS
7.
AKUSTISCHER ALARM
8.
TEMPERATURANZEIGER
9.
DRUCKANZEIGER
7095802 Rev.01 – DE
37

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