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Zusätzliche Hinweise; Garantie - Berollka Findus Gebrauchsanweisung

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Zusätzliche Hinweise

Garantie

In Ergänzung zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen verpflichten wir uns
auf den von uns gelieferten Rollstuhl zu folgender Garantieleistung:
5 Jahre Garantie auf Rahmen (auf Fabrikations- oder Materialfehler)
Unbrauchbare oder schadhafter Teile entsprechend der oben genannten
Punkte, werden innerhalb der Gewährleistungsfrist unentgeltlich repariert und
ersetzt, wenn BeRollKa-aktiv unter Beifügung des Neukaufnachweises
unverzüglich davon in Kenntnis gesetzt wird. Die beanstandeten Teile sind
BeRollKa-aktiv porto- bzw. frachtfrei einzusenden.
Sofern nachweislich ein Werkstoff- oder Herstellungsfehler vorliegt, werden
schadhafte Teile kostenlos ersetzt. Abänderungen und konstruktive Eingriffe,
die über die Anpassung an die persönliche Körpergröße hinausgehen, können
nicht mehr von uns als Hersteller verantwortet werden.
Technische Änderungen sind vorbehalten.
Achtung: Sonderbau-Ausführungen sind vom Umtausch ausgeschlossen
Für
Schäden
aufgrund
von
Kombinationen
unserer
Rollstühle
mit
Fremdprodukten jeglicher Art, die unter Umständen erhebliche Gefahren in sich
bergen, können wir keine Haftung übernehmen. Es sei denn, daß eine
ausdrückliche Freigabe eines solchen Produktes durch unser Haus vorliegt.
Weiter ausgeschlossen sind Mängel, die aufgrund natürlichen Verschleißes,
übermäßiger
Beanspruchung,
gewaltsamer
Beschädigung
sowie
nicht
bestimmungsgemäßer Verwendung auftreten.
Die Gewährleistung erlischt, wenn bei Reparaturen keine Orginal-Ersatzteile von
BeRollKa-aktiv verwendet werden.
Durch den ständigen Gebrauch Ihres Rollstuhls können sich Schrauben,
Muttern und Speichen lockern. Ziehen Sie diese daher gelegentlich nach oder
beauftragen Sie damit Ihren Händler.
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