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ewährleistunG
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Nach DIN 1988, Teil 8, ist es erforderlich, dass
ewährleiStung
"... eine Inspektion durch den Betreiber mindestens
alle 2 Monate zu erfolgen hat.". Eine Nichtbeachtung
der Inspektionsintervalle hat eventuell den Verlust des
Gewährleistungsanspruches zur Folge.
Mindestens "... jährlich, in Gemeinschaftsanlagen
halbjährlich ..." muss ebenfalls eine Wartung durch
das Fachhandwerk oder den Hersteller erfolgen.
Wir empfehlen einen Wartungsvertrag, da er am be-
sten eine gute Betriebsfunktion auch über die Gewähr-
leistungszeit hinaus sichert.
Stellen Sie sicher, dass die regelmäßigen Wartungs-
arbeiten und die Versorgung mit Verbrauchsmaterial
bzw. Verschleißmaterial usw. durch das Fachhand-
werk oder den Werkskundendienst erfolgen.
Die Gewährleistungsdauer beträgt 24 Monate ab dem
Installationsdatum.
Wir verpflichten uns, alle Teile, die nachweisbar in Fol-
ge schlechten Materials, fehlerhafter Konstruktion oder
mangelhafter Ausführung innerhalb der Gewährlei-
stungsfrist unbrauchbar werden, so rasch als möglich
nach unserer Wahl auszubessern oder zu ersetzen.
Unser größtes Bestreben gilt der Herstellung eines
Qualitätsproduktes.
Sollten Sie auf ein Problem stoßen, bei dem Ihnen
diese Gebrauchsanleitung nicht weiterhilft, dann
schreiben Sie uns oder rufen Sie uns an. Wir werden
Ihnen gerne weiterhelfen.
Geben Sie bitte stets das Modell und die Seriennum-
mer des Gerätes an.
Unsere Anschrift:
Hans Sasserath & Co. KG
Mühlenstrasse 62
D- 41352 Korschenbroich
Tel.: +49 2161 6105 - 0
Fax: +49 2161 6105 - 20
Email: wasseraufbereitung@syr.de
Internet: www.syr.de
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