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Garantiebedingungen; Konformitätserklärung - Rotek GD4-3-6000-EBZ Benutzer- Und Wartungshandbuch

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6. Garantiebedingungen

Die Garantiedauer dieses Gerätes beträgt 12 Monate ab Zustellung zum Endverbraucher, längstens
jedoch 14 Monate nach dem Lieferdatum. Unter dem Lieferdatum ist jenes Datum zu verstehen welche
bei der Auslieferung auf dem jeweiligen Transportschein (Lieferschein oder Rechnung) angeführt ist.
Garantiebedingungen der Baugruppen sowie etwaiger Ersatzteile
Für sämtliche Baugruppen dieses Gerätes gelten die jeweiligen Garantiebedingungen des Herstellers.
Die Garantiedauer von Ersatzteilen beträgt 6 Monate ab Zustellung zum Endverbraucher. Als Nachweis
dient die Übernahme des Transportscheins.
Garantiegrenzen
Sollte dieses Gerät professionell, häufig und dauernd in Gebrauch stehen, obwohl die oben angegebene
Frist von 12 Monaten noch nicht abgelaufen ist, verfällt die Garantie automatisch bei Überschreitung
von 1.000 Betriebsstunden. Bei Geräten ohne oder defektem Betriebsstundenzähler wird der allgemeine
Verschleißzustand der Maschine als Referenz herangezogen.
Innerhalb der vorher genannten Grenzen verpflichten wir uns jene Teile kostenlos zu reparieren oder zu
ersetzen, welche nach Prüfung durch uns oder einer autorisierten Servicestelle Herstellungs- oder Ma-
terialfehler aufweisen. Die Instandsetzung oder ein Austausch defekter Teile innerhalb der Garantie ver-
längert keinesfalls die gesamt Garantiezeit des Gerätes. Alle während der Garantiezeit instandgesetzten
oder ausgetauschten Teile oder Baugruppen werden mit einer Garantiedauer ausgeliefert, welche der
restlichen Garantiezeit des Original-Bauteils entspricht.
Ausgeschlossen von der Garantie sind Schäden, die von folgenden Faktoren verursacht werden:
• Überlast sowohl 3- als auch 1-phasig
• normaler Verschleiß, zufällige Beschädigungen, Gebrauchsunfähigkeit
• unsachgemäße Verwendung, nicht erlaubte Umweltbedingungen
• nicht autorisierte Änderungen am Gerät
• Verwendung zu einem anderen Zweck als beschrieben
• unzureichende oder unsachgemäße Wartung, Verwendung von unerlaubten Betriebsmitteln (Treib-
unzureichende oder unsachgemäße Wartung, Verwendung von unerlaubten Betriebsmitteln (Treib-
stoffe, Öle, Reinigungsmittel, Fette)
• Nichtbeachtung der im Handbuch enthaltenen Anweisungen und Vorschriften
Ferner sind alle Verschleißteile und Betriebsmittel von der Garantieleistung ausgeschlossen, wie z.B.
Kohlen, Öle, Treibstoffe, Filter, Siebe, Schmierfette. Kleinere Mängel (Kratzer, Verfärbungen) können
auftreten, beeinträchtigen aber nicht die Leistungsfähigkeit des Gerätes und werden deshalb nicht
durch die Garantie abgedeckt.
Wir haften nicht für Kosten, Schäden oder direkte bzw. indirekte Verluste (einschließlich eventueller
Gewinn-, Vertrags- oder Herstellungsverluste), die von der Benutzung der Maschine oder von der Un-
möglichkeit, die Maschine zu benutzen, verursacht wurden.
Garantieleistungen
Die Garantieleistung erfolgt an unserem Standort bzw. am Standort einer von uns autorisierten
Servicestelle. Die defekten innerhalb der Garantie getauschten Teile, gehen automatisch nach abgewi-
ckeltem Austausch in unseren Besitz über.
7. Konformitätserklärung
Wir, die
erklären hiermit, dass dieser Stromerzeuger in der von uns in Verkehr gebrachten Ausführung
den einschlägigen, grundlegenden Anforderungen entspricht, welche in folgenden EG Richtlini-
en und deren Änderungen festgelegt sind:
Für die Konformitätsbewertung wurden folgende harmonisierte Normen heran-gezogen:
Hagenbrunn, 02.09.2008
Rotek Handels GmbH
Handelsstrasse 4
A-2201 Hagenbrunn
73/23/EWG
93/68/EWG
EN 12601:2001
( Robert Rernböck, Geschäftsführer )
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