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Installationsregeln; Installationssregeln - Comelit Group MT SB2 03 Technisches Handbuch

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  • DEUTSCH, seite 67
GROUP S.P.A.

INSTALLATIONSREGELN

• Die einzigen Geräte, die in den interkommunizierenden Netz
installiert werden können sind die Art. 2418W und 4714W/2I.
• An jedem der 4 Abzweigausgänge des interkommunizierenden
Schnittstellenmoduls Art. 4897 müssen Geräte mit dem gleichen
Benutzercode installiert werden, das heißt, nicht mehr als 4
Wohnungen (4 verschiedene Benutzercodes).
Der gleiche Benutzercode kann an mehrere Ausgänge der
Abzweige des interkommunizierenden Netzes gelegt werden
(Beispiel: Einfamilienhaus siehe Schema SB2V/010).
• Es können nicht mehr als 8 Abzweige für jedes
interkommunizierende Schnittstellenmodul Art. 4897
angeschlossen werden.
• Es können nicht mehr als 3 Abzweige für jeden Abzweigausgang
des interkommunizierenden Netzes des Schnittstellenmoduls
angeschlossen werden Art. 4897.
• Der Anschluss mehrerer interner Abzweige (max. 3) mit dem
gleichen Benutzercode für Abzweigausgänge des
interkommunizierenden Netzes muss als Kaskade erfolgen.
• Es können für jede Schnittstelle Art. 4897 bis zu 8 Abzweige mit
dem gleichen Benutzercode installiert werden.
Die Abzweige klingeln bei einem Ruf gleichzeitig.
• Jeder an das interkommunizierende Netz angeschlossene
interne Abzweig muss einen eigenen, einmaligen Code für
Interkommunikation besitzen.
• Derselbe Benutzercode kann nicht an einen Abzweig in einem
interkommunizierenden Netz, das heißt nach einem Art. 4897 oder
einem Abzweig, der direkt am Steigstrang oder in einem anderen
interkommunizierenden Netz installiert ist, vergeben werden.
• Es können maximal 10 Schnittstellen Art. 4897 für jeden Mischer
Art. 4896 (in Simplebus2 Audio/Video Anlagen) installiert werden.
Bei Simplebus1 Anlagen oder reinen Gegensprechanlagen ist die
Anzahl der installierbaren Geräten 4897 abhängig von den
anderen in der Anlage installierten Elementen.
Siehe Bewertung Geräteanzahl für Simplebus1 Anlagen oder
Gegensprechanlagen auf Seite 71.
• Für jedes interkommunizierende Netz, das heißt für jeden
installierten Art. 4897 ist gleichzeitig ein interkommunizierendes
Gespräch möglich.
• Für die LED zur Anzeige der belegten Anlage können die Tasten
3 und 4 gesteuert werden, und die Videocom Monitore des
interkommunizierenden Netzes müssen mit der Karte Tasten +
LED Art. 4703 ausgerüstet werden.
• Falls das gleichzeitige Einschalten mehrerer Monitore (maximal
3 Hauptmonitore) erwünscht ist, muss beachtet werden, dass die
Monitore, die sich beim Ruf gleichzeitig mit dem vom Steigstrang
versorgten Hauptmonitor einschalten sollen, sich auf dem
gleichen Ausgang der Schnittstelle Art. 4897 befinden müssen,
und getrennt mittels Art. 1212/B versorgt werden müssen (siehe
Schema SB2V/010).
• Bei Anlagen mit mehreren Abzweigen von Video-
Gegensprechanlagen mit dem gleichen Benutzercode ohne
zusätzliche Stromversorgung muss ein einziger Sockel Art.
4714W/2I und Art. 5714/I als Hauptstelle und die anderen als
Nebenstellen eingestellt werden.
• Bei mehreren Monitoren mit dem gleichen Benutzercode muss
die vom Steigstrang versorgte Hauptstelle am Ausgang die
niedrigste Nummer (beispielsweise L1 wenn L1, L2 und L3
MT SB2 03
72
belegt sind) unter den Monitoren mit dem gleichen Benutzercode
besitzen; siehe Beispiel auf Seite 71.
Die Monitore an den höheren Ausgängen L2 und L3 müssen als
Nebenstellen eingestellt werden.
• Vor dem Anschluss des Art. 4897 am Steigstrang muss die
Programmierung der interkommunizierenden Schnittstelle für
das automatische Lernen gestartet werden, siehe
„Programmierung Schnittstellenmodul Art. 4897 für
automatisches Lernen" auf Seite 76.
• Bei
jeder
Änderung
interkommunizierenden Netz oder beim Austausch eines Geräts
(auch wenn nur der integrierte Microcontroller ersetzt wird) muss
die Prozedur zum automatischen Lernen des Art. 4897 erneut
ausgeführt werden.
• Bei den Abzweigen zu jedem interkommunizierenden
Schnittstellenmodul Art. 4897 muss die mit gelieferte Klemme
Art. 1214/2 im Steigstrang eingesetzt werden.
• Bei der Installation eines Systems zur Interkommunikation als
reine
Gegensprechanlage
interkommunizierende Schnittstellenmodul Art.4897 und die
interkommunizierende Gegensprechanlage 2418W als
Simplebus1 eingestellt werden; siehe Abschnitte „Einstellung der
Gegensprechanlage Art. 2418W zum Betrieb in Simplebus1
Anlagen" und „Einstellung der Schnittstelle Art. 4897 zum Betrieb
in Simplebus1 Anlagen" auf den Seiten 75-76. Siehe Schemata
SBC/09 und SBC/04PI für reine Gegensprechanlagen.
• Entsprechend des verwendeten Kabels muss die maximal
mögliche Entfernung zwischen Netzteil – Mischer Art. 4896 und
dem am weitesten entferntem Monitor beurteilt werden; siehe
TAB. 1 Seite 72.
• Entsprechend des verwendeten Kabels muss die maximal
mögliche Entfernung zwischen Abzweigklemme Art. 1214/2 und
dem am weitesten entferntem Monitor beurteilt werden; siehe
TAB.1 Seite 72.
• Video-Gegensprechanlagen Simplebus2 muss entsprechend
des verwendeten Kabels die maximal mögliche Entfernung
zwischen Außenstation und Netzteil - Mischer gemäß
technischem Handbuch MT/SB2/01 beurteilt werden.
• Entsprechend des verwendeten Kabels muss die maximal
mögliche Entfernung bei reinen Gegensprechanlagen beurteilt
werden; siehe TAB. 2 Seite 72.
• Bei Video-Gegensprechanlagen Simplebus1 muss entsprechend
des verwendeten Kabels die maximal mögliche Entfernung
zwischen Außenstation und am weitesten entfernten Monitor und
zwischen 1214/2 und dem am weitesten entfernten Monitor
beurteilt werden; siehe TAB. 1 Seite 72.
• Die Drähte der Busleitung nicht in der Nähe der Stromkabel
(230/400 V) verlegen.
der
Geräteanschlüsse
im
müssen
sowohl
das

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