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Sony Ericsson J110 Bedienungsanleitung Seite 77

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EIN HAFTUNGSAUSSCHLUSS GESETZLICH ZULÄSSIG
IST, IN KEINEM FALL HAFTBAR FÜR MITTELBARE ODER
FOLGESCHÄDEN GLEICH WELCHER ART, EINSCHLIESSLICH,
JEDOCH OHNE BESCHRÄNKUNG AUF ENTGANGENE
GEWINNE UND WIRTSCHAFTLICHE NACHTEILE.
In einigen Ländern/Staaten ist der Ausschluss bzw. die Beschränkung
von mittelbaren oder Folgeschäden bzw. die Beschränkung der
Dauer konkludenter Garantien nicht zulässig. In diesem Fall gelten
die vorstehenden Beschränkungen und Ausschlüsse nicht für Sie.
Die Erklärung zur Garantie beschränkt weder die gesetzlichen
Verbraucherrechte noch die Rechte des Verbrauchers gegen
den Händler, die sich aus dem Kaufvertrag ergeben.
* GEOGRAFISCHER GELTUNGSBEREICH
DER GARANTIE
Wenn Sie das Produkt in einem Mitgliedsland des Europäischen
Wirtschaftsraums (EWR), in der Schweiz oder in der Türkei erworben
haben und das Produkt für den Verkauf in einem EWR-Land,
in der Schweiz oder in der Türkei vorgesehen war, können Sie
die Garantieleistungen für das Produkt in jedem EWR-Land, in der
Schweiz oder in der Türkei nach Maßgabe der im jeweiligen Land
geltenden Garantiebedingungen in Anspruch nehmen, wenn das
identische Produkt im jeweiligen Land von einem Sony Ericsson-
Vertragshändler vertrieben wird. Erfragen Sie beim Sony Ericsson
Call Center, ob dieses Produkt in dem Land vertrieben wird, in dem Sie
sich befinden. Beachten Sie, dass bestimmte Wartungsarbeiten nur im
Land des ursprünglichen Erwerbs vorgenommen werden können,
da sich interne oder externe Komponenten bei den verschiedenen
Modellen unterscheiden können, die in unterschiedlichen Ländern
vertrieben werden. Unter Umständen ist es nicht möglich, Produkte
mit gesperrter SIM-Karte zu reparieren.
** In einigen Ländern/Regionen müssen gegebenenfalls weitere
Daten (z. B. eine gültige Garantiekarte) beigebracht werden.
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