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Erklärung; Allgemeiner Garantieumfang - Etesia PBE Bedienungsanleitung

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12• ALLGEMEInER GARAnTIEUMFAnG
ErklärUNg
• Händler/Vertragspartner: Handelsvertretung für den Vertrieb und die
Wartung von geräten der marke EtESia.
• Bezieher/Verbraucher: betrifft eine juristische oder natürliche Person, ein
Unternehmen, eine Kollektivität oder Vereine die durch einen ETESIA-
Vertragshändler, neue oder gebrauchte ETESIA Produkte erworben hat.
• Hausgebrauch: Für den exklusiven Gebrauch auf dem Privatgelände des
Benutzers (Privat-Grundstück, Zweitwohnsitz, Wiese)
• Profi-Gebrauch: entgeltliche oder unentgeltliche nutzung von ETESIA-Geräten
durch nicht auf Grünflächen spezialisierte Unternehmen* für den Einsatz auf
öffentlichen Anlagen oder nicht eigentümlichem Privatgelände.
(* Krankenhäuser, Vereine, schulische Einrichtungen...)
• Der Benutzer verpflichtet sich dazu während der Ausfüllung der
garantiekarte über die genaue gebrauchsart auskunft zu erteilen. diese
Erklärung erteilt dem Benutzer die volle Verantwortung und bestimmt somit
die gewährte Garantiezeit.
• Sollte die Gebrauchsart der Maschine nicht mit der eingetragenen
Information auf der Inbetriebnahmekarte übereinstimmen, ist ETESIA
das freie Recht vorbehalten die Vertragsgarantie nach dem ersten Jahr zu
stornieren.
• Verschleißteile: unvermeidbar abnutzende Teile mit erheblichen Einfluss auf
die Funktionstüchtigkeit der maschine.
• normgemäße Anwendung: Die allgemein anweisungsgerechte Benutzung der
maschine, auch in den Bereichen Sicherheit und Wartung.
allgEMEiNE garaNTiEkoNdiTioNEN
• Zusätzlich zur der rechtmäßigen Garantie gewährt ETESIA eine weitere
vertragliche Garantie. Grundsätzlich erteilt dies dem Begünstigten Anspruch
auf kostenlosen Ersatz sowie Ein- und Ausbau der Teile, die nachweislich
infolge eines material, Bearbeitungs- oder konzeptionsfehlers unbrauchbar
geworden sind. Diese Garantie bezieht sich auf das Produkt, wie es die Fabrik
verlassen hat.
• Für Transportschäden ist grundsätzlich der Transporteur zuständig und
verantwortlich. Der Warenempfänger ist dennoch dazu verpflichtet jegliche
Vorbehalte auf dem Lieferschein zu äußern und diesen mit der Unterschrift
des Fahrers, unter 48 Stunden als Einschreiben an EtESia zu senden.
• Der Verbraucher wird ausdrücklich auf die sehr wichtigen Vorschriften
dieser Bedienungsanleitung hingewiesen. Diese Anleitung liegt jedem Gerät
bei und muss unbedingt befolgt werden, um einen einwandfreien Einsatz
des Gerätes zu gewährleisten und um Garantieansprüche geltend machen zu
können. Jegliche nutzung außerhalb dieser Anweisungen kann Gefahr oder
eine Senkung der Lebensdauer darstellen und befreit ETESIA somit von
sämtlicher Verantwortung.
vErTragSgaraNTiE
• Diese zusätzliche ETESIA-Garantie beläuft sich auf 3 Jahre für
nicht herkömmlichen Einsatz und auf ein Jahr bei professioneller
Anwendung (nach Kaufdatum) und wird nur gewährt wenn
nachstehende Vorbedingungen vom Benutzer erfüllt werden:
1) Die Vorschriften dieser Bedienungsanleitung müssen genauestens
befolgt werden.
2) Die Garantiekarte muss sofort nach dem Kauf an ETESIA
zurückgeschickt worden sein. Es besteht die Möglichkeit diese Karte
im ETESIA-Extranet auszufüllen und abzuschicken.
3) Es ist ratsam den Mäher eine Inspektion zu unterziehen und dies
spätestens nach einer im Wartungsheft erläuterten Zeitfrist.
4) Bei Garantieanspruch wendet sich der Käufer zunächst an den
Händler. Sollte das nicht möglich sein, so kann er sich auch direkt
an das Unternehmen ETESIA wenden welches dem Käufer eine
alternative bietet.
5) Ausschließlich bei offiziellen ETESIA-Vertragshändlern
durchgeführte reparaturarbeiten fallen unter eine garantieanfrage.
6) Jeder Herstellungs- oder Materialfehler, der als solcher durch
ETESIA anerkannt ist, wird durch den ETESIA Händler laut
Bemessungsgrundlage, kostenlos repariert (Teile und Lohn).
Der Händler ist dazu verpflichtet dem Käufer die vollständige
Garantie, von ETESIA gewährt, zu bewilligen. Lediglich der
Transport des Mähers geht im Rahmen dieser zusätzlichen
garantie zu lasten des käufers.
7) Werden Arbeiten im Rahmen dieser Garantie, insbesondere ein
Ersatz von Teilen durchgeführt, so löst dies keinen neuen Beginn
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der garantiefrist aus.
8) Bei Ersatzleistung oder garantie kann EtESia, frei nach Wahl,
neue oder gebrauchte Teile verwenden. Die kostenlos ersetzten
Teile müssen in jedem Fall an den Händler und von ihm an ETESIA
zurückgegeben werden. Sie bleiben Eigentum von ETESIA.
9) Dies gilt jedoch nicht für Teile, die normalem Verschleiß
ausgesetzt sind, nicht rechtmäßig repariert wurden oder durch die
Verletzung des Wartungsbuches. Diese Teile lauten wie folgt : wie
glühkerzen, Batterien, Filtereinsätze, auspuff, dichtungen und
Membrane, Messer und Kupplungsteile, Seilzüge und Führungen,
Riemen und Bereifung, Batterie-Elektrolyt, Steuerkabel,
Futteral, Kraftstoffkanal, Kühlwasserschlauch, Kühlflüssigkeit,
Schmiermittel, Hydrauliköl, Kraftstoff, Fahrersitz, Haubung,
Korbnetz/Korbgitter, Korbarmatur, Spritzlappen, Pedal/Fuß,
Trittbrett-Beschichtungen, Anti-Scalp Rolle, Rollenachse usw.
10) kein anspruch auf garantieleistung besteht in folgenden Fällen:
- Für Schäden, die wegen nichteinhaltung der Sicherheits-
Wartungs- und Lagervorschriften, wie sie in der
Bedienungsanleitung beschrieben sind, entstanden sind.
Insbesondere verweigert ETESIA jede Verantwortung, auch
zivilrechtlicher Art, für Schäden, die durch unsachgemäße
Benutzung des Mähers und vor allem durch nichteinhaltung der
Bedienungsanleitung entstehen.
- Für Schäden, die durch Unfall oder Zusammenstoß entstanden sind.
- Bei jeder Veränderung des Originalzustandes des Gerätes und /
oder bei Verwendung von nicht-Originalteilen, wenn dies der
grund des Schadens ist.
- Wenn Eingriffe von anderen als von ETESIA Vertragswerkstätten
durchgeführt wurden.
11) Bei Wechsel des Eigentümers wird die noch vorhandene Dauer
der Garantie auf den neuen Eigentümer übertragen, wenn ein
entsprechender Antrag vom neuen Eigentümer bei ETESIA
gestellt wird.
Darin bestätigt der neue Eigentümer zusätzlich, dass er die
Gebrauchsanweisung und die Garantiebestimmungen, die er
akzeptiert, mit dem Gerät übernommen hat.
12) EtESia behält sich das recht vor zu überprüfen, ob die
Anwendungsbedingungen der freiwilligen Zusatzgarantie durch
den Käufer eingehalten worden sind.
13) Bei einer Inanspruchnahme dieser Garantie liefert ETESIA die
Ersatzteile so rasch wie möglich. Ein Anspruch auf sofortige
Lieferung ist jedoch ausgeschlossen und eine verzögerte Lieferung
begründet keine Schadenersatzforderung gegen EtESia SaS.
Ebenso führt dies nicht zu einer Verlängerung der Garantiezeit.
14) Über diese Zusatzgarantie hinausgehende Ansprüche gegen
EtESia bestehen nicht.
15) Jegliche Panne deren Defekt sich im Rahmen der Garantiefrist
befindet wird ausschließlich von offiziellen ETESIA-
Vertragshändlern bearbeitet. Bei nachträglichen Streitfällen die
keine Mediation oder Kompromiss zwischen den Partien finden,
gilt der wie im Konzessionsvertrag angegebene zuständige
Gerichtsstand bzw. Erfüllungsort.
WiCHTigEr HiNWEiS:
nach dem Kauf muss die Garantiekarte:
- komplett ausgefüllt und unterschrieben an folgende Adresse
geschickt werden
ETESia – SErviCE garaNTiE
67165 WiSSEMBoUrg CEdEX
fraNCE
- Wir weisen darauf hin, dass diese Prozedur auch durch den
Vertragshändler per Extranet möglich ist.

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