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Anschluss An Luft-/Abgasführung - Wolf COB-20 Montage- Und Planungsanleitung

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Inhaltsverzeichnis

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Allgemeine Hinweise
Es dürfen insbesondere aus sicherheitstechnischen Grün-
den für die konzentrische Luft-/Abgasführung und Abgas-
leitungen nur Original Wolf-Teile verwendet werden.
Die Montagebeispiele sind ggf. an die bau- und länderrechtli-
chen Vorshchriften anzupassen. Fragen zur Installation, insbe-
sondere zum Einbau von Revisionsteilen und Zuluftöffnungen,
sind mit dem zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister zu
klären.
Bei niedrigen Außentemperaturen kann es vorkom-
men, dass der im Abgas enthaltene Wasserdampf an
der Luft-/Abgasführung kondensiert und zu Eis ge-
friert. Dieses Eis kann u. U. vom Dach herabstürzen
und dadurch Personen verletzen bzw. Gegenstände
beschädigen. Durch bauseitige Massnahmen, wie
z.B. durch die Montage eines Schneefangs ist das
Herabfallen von Eis zu verhindern.
Werden mit einer Luft-/Abgasführung Geschosse
überbrückt, so müssen die Leitungen außerhalb
des Aufstellraumes in einem Schacht mit einer
Feuerwiderstandsdauer von mindestens 90 Min.
und bei Wohngebäuden geringer Höhe von mind.
30 Min. geführt werden. Bei Nichteinhaltung dieser
Anweisung könnte es zu Brandübertragung kom-
men.
Brennwertkessel mit einer Luft-/Abgasführung über
Dach dürfen nur im Dachgeschoss oder in Räumen,
bei denen die Decke zugleich das Dach bildet oder
sich über der Decke lediglich die Dachkonstruktion
befindet, installiert werden.
Für Kessel mit einer Luft-/Abgasführung über Dach, bei denen
sich über der Decke lediglich die Dachkonstruktion befindet,
gilt folgendes:
Wird für die Decke eine Feuerwiderstandsdauer
verlangt, so müssen die Leitungen für die Ver-
brennungsluftzuführung und Abgasabführung im
Bereich zwischen der Oberkante der Decke und
der Dachhaut eine Verkleidung haben, die ebenfalls
diese Feuerwiderstandsdauer hat und aus nicht-
brennbaren Baustoffen besteht. Werden die hier
genannten Vorkehrungen nicht getroffen, besteht
die Gefahr der Brandübertragung.
Wird für die Decke keine Feuerwiderstandsdauer
vorgeschrieben, so müssen die Leitungen für die
Verbrennungsluftzuführung und Abgasabführung
von der Oberkante Decke bis zur Dachhaut in einem
Schacht aus nicht brennbaren, formbeständigen
Baustoffen oder in einem metallenen Schutzrohr
verlegt werden (mechanischer Schutz). Werden
die hier genannten Vorkehrungen nicht getroffen,
besteht die Gefahr der Brandübertragung.
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Planungshinweise
Ein Abstand der konzentrischen Luft-/Abgasführung von
brennbaren Baustoffen bzw. brennbaren Bestandteilen ist
nicht erforderlich, da bei Nennwärmeleistung keine höheren
Temperaturen als 85°C auftreten.
Ist lediglich eine Abgasleitung verlegt, so sind die Abstände
gemäß DVGW/TRGI 86/96 einzuhalten.
Achtung
Abgastemperaturbegrenzer
Der elektronische Abgastemperaturbegrenzer schaltet bei
einer Abgastemperatur von über 110°C das Gerät ab.
Wird die Entstörtaste gedrückt, geht das Gerät wieder in
Betrieb.
Anschluss an Luft-/Abgasführung
Die Abgasleitungen müssen auf ihren freien Querschnitt
geprüft werden können. Im Aufstellungsraum ist mindestens
eine dementsprechende Revisions- und/oder Prüföffnung in
Abstimmung mit dem zuständigen Bezirksschornsteinfeger-
meister anzuordnen.
Die abgasseitigen Verbindungen werden durch Muffe und
Dichtung hergestellt. Muffen sind immer gegen die Fließrich-
tung des Kondensats anzuordnen.
Achtung
Zwischen Abgasmündung und der Dachfläche sind bis
50 kW Nennwärmeleistung mind. 0,4 m Abstand erforder-
lich.
Die Luft-/Abgasführung darf ohne Schacht nicht
durch andere Aufstellungsräume geführt werden,
da die Gefahr der Brandübertragung besteht sowie
kein mechanischer Schutz gewährleistet ist.
Die Verbrennungsluft darf nicht aus Kaminen an-
gesaugt werden, in welchen vorher Abgase aus
Öl- oder Festbrennstoffkesseln abgeführt wurden!
Fixierung der Luft-/Abgasführung oder Abgasleitung
außerhalb von Schächten durch Abstandschellen
mindestens im Abstand von 50 cm zum Gerätean-
schluss oder nach bzw. vor Umlenkungen, damit eine
Sicherung gegen Auseinanderziehen der Rohrver-
bindungen erreicht wird. Bei Nichteinhaltung besteht
die Gefahr von Abgasaustritt, Gefahr von Vergiftung
durch ausströmendes Abgas. Außerdem können
Beschädigungen am Gerät die Folge sein.
Die Luft-/Abgasführung ist mit mind. 3° Neigung
(5cm/m) zum Öl-Brennwertkessel zu montieren.
Zur Lagefixierung sind Abstandschellen anzu-
bauen (siehe Montagebeispiele).
Eine geringere Neigung der Luft-/Abgasführung
kann im ungünstigsten Fall zu Korrosion oder
Betriebsstörungen führen.
Abgasrohre nach dem Kürzen grundsätzlich ab-
schrägen bzw. anfasen, damit eine dichte Montage
der Rohrverbindungen gewährleistet ist. Auf ein-
wandfreien Sitz der Dichtungen achten. Verunrei-
nigungen vor der Montage entfernen- keinesfalls
beschädigte Teile einbauen.
30 62 054_1007

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Diese Anleitung auch für:

Cob-20/cs

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