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Abgastemperaturbegrenzer; Berechnung Der Luft-/Abgasführungslänge; Anschluß An Luft-/Abgasführung - Wolf CGW-20/120 Montageanleitung

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Planungshinweise

Abgastemperaturbegrenzer

Der elektronische Abgastemperaturbegrenzer schal-
tet bei einer Abgastemperatur von über 110°C das
Gerät ab.
Wird die Entstörtaste gedrückt, geht das Gerät wieder
in Betrieb.
Werden Gasbrennwert-Geräte mit Luft-/Abgas-
führung über Außenwand installiert (Art. C13x), so
muß die Nennleistung im Heizbetrieb auf unter 11
kW reduziert werden (Vorgehensweise siehe Kapitel
„Maximale Heizleistung anpassen" Seite 24).
Anschluß an Luft-/Abgasführung
Die Abgasleitungen müssen auf ihren freien Quer-
schnitt geprüft werden können. Im Aufstellungs-
raum ist mindestens eine dementsprechende Revi-
sions- und/oder Prüföffnung in Abstimmung mit
dem zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister
anzuordnen.
Die abgasseitigen Verbindungen werden durch Muf-
fe und Dichtung hergestellt. Muffen sind immer
gegen die Fließrichtung des Kondensats anzuord-
nen.
Die Luft-/Abgasführung ist mit mind. 3°
Neigung zur Gasbrennwert-Zentrale zu
montieren. Zur Lagefixierung sind Ab-
standschellen anzubauen (siehe Montage-
beispiele).
Eine geringere Neigung der Luft-/Abgas-
führung kann im ungünstigsten Fall zu
Korrosion oder Betriebsstörungen führen.
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Berechnung der Luft-/Abgasführungs-
länge
Die zu errechnende Länge der Luft-/Abgasführung
darf bei Installation als Außenwandgerät oder bei
Luft-/Abgasführung durch Dach 10 m für das Sy-
stem 96/63 und 20 m für das System 125/80 nicht
überschreiten! Die errechnete Länge der Luft-/Ab-
gasführung oder Abgasleitung setzt sich zusammen
aus der geraden Rohrlänge und der Länge der Rohr-
bögen. Ein 90° Bogen oder ein T-Stück 90° wird
dabei als 1 m und ein 45° Bogen als 0,5 m einge-
rechnet.
Beispiel für ein System 96/63
Gerades Luft-/Abgasrohr Länge 1,5 m
1 x 90° Bogen =1 m
2 x 45° Bogen = 2 x 0,5 m
L = Gerade Länge + Bogenlänge
L = 1,5 m + 1 m x 1 m + 2 x 0,5 m
L = 3,5 m
Hinweis: Um gegenseitige Beeinflussung von Luft-
/Abgasführungen über Dach zu vermei-
den, ist ein Mindestabstand der Luft-/
Abgasführungen von 2,5 m einzuhalten.
Längenäquivalenz der Systeme:
1)
96/63
90°-Bogen
1 m
45°-Bogen
0,5 m
:
1)
125/80
3 m
1,5 m

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