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Garantieabkommen - Marine Power Quicksilver Betriebsanleitung

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  • DEUTSCH, seite 29

GARANTIEABKOMMEN

(Nur Europa, Afrika, Mittlerer Osten)
I.
IWir garantieren, daß jedes fabrikneue Quicksilver
Schlauchboot und die dazugehörigen Zubehörteile (im
folgenden "Erzeugnis" genannt) in bezug auf Materialien
und Verarbeitung fehlerfrei sind. Diese Garantie gilt in
Ländern, in denen wir autorisierte Vertretungen besitzen.
II.
Die Ansprüche aus dieser Garantie kommen zum tragen,
sobald die Garantieregistrierung durchgeführt wurde, die
das Erzeugnis mittels Seriennnummer ausweist. Für das
damit registrierte Erzeugnis gewähren wir Garantie wie
folgt:
A.
5 Jahre Garantie gegen Risse, Porosität und Fäulnis
auf den Rumpfstoff.
B.
Zwei (5) Jahre Garantiezeit gewähren wir auf die
Nahtverklebung der Bootshaut gegen Ablösen.
HINWEIS: Die Verklebung ist zu beanstanden, wenn sich die
äußere Beschichtung vom Grundgewebe löst, oder wenn die
Verklebung ihre strukturelle Festigkeit verlieren sollte. Wenn
nur an einer Nahtverklebung und nicht am gesamten Boot
Ablösungen auftreten, so wird die Nahtverklebung im Rahmen
der Garantie repariert.
C. Alle
anderen
Bootsteile,
Komponenten
wie
Fußpumpen,
Bootspacktaschen,
Spiegelhalterungen, D–Ringe, Längsversteifungen,
H–Profilleisten, zwei Jahre Garantie auf die
Bodenteile
III. Da diese Garantie für Mängel in bezug auf Material und
dessen Verarbeitung gilt, erstreckt sie sich nicht auf den
normalen Verschleiß oder die Abnutzung oder auf
Schäden, die entstehen aufgrund von
A.
Nachlässigkeit,
abnormalen
Betrieb
Verwendung oder Service.
B.
Verwendung von Zubehör oder Bauteilen, die weder
von uns hergestellt noch vertrieben werden.
C. Teilnahme an Rennwettbewerben bzw. Umbau zu
Rennzwecken oder sonstigen Wettbewerben.
D. Änderungen an oder Entfernung von Bauteilen.
IV. Diese Garantie erstreckt sich nicht auf Kosten für
Bergung, Hebung, Abschleppen, Lagerung; nicht auf
Telefon–
oder
Unannehmlichkeiten, Zeit– und Einkommensverlust oder
sonstige mittelbaren Schäden.
V.
Um Garantiearbeiten durch den autorisierten Service
ordnungsgemäß
ausführen
angemessener Zugang zum Erzeugnis gewährleistet
werden. Ist es dem Eigner nicht möglich, das Erzeugnis
einem anerkannten Händler anzuliefern, so kann er
seinen Anspruch schriftlich an die Werksvertretung
richten. Diese Stelle sorgt dann für die Reparatur und die
weitere Abwicklung, wenn es sich um einen berechtigten
Garantieanspruch handelt. In diesem Falle trägt der
Käufer alle Kosten für Transport, Fahrt und/oder
Reisezeit. Die Garantie–Registrierkarte ist der einzig
gültige Nachweis des Kaufs und des Kaufdatums. Die
Service–Werkstatt ist für ihre Leistungen auf diese
Unterlagen angewiesen. Kann der Kauf so nicht belegt
werden, ist keine Garantiebearbeitung möglich.
einschließlich
Rudergabeln,
Tragegriffe,
Spiegel
Wartungsmangel,
Unfall,
oder
unsachgemäßer
Leihgebühren,
Mietkosten,
zu
können,
muß
VI. Unsere Verpflichtung im Rahmen dieser Garantie
beschränkt sich auf die Instandsetzung eines defekten
Teils,
oder
Rückerstattung dessen Kaufpreises. Wir entscheiden
dabei, welche Teile ausgetauscht werden, um dadurch
Störungen oder Material– bzw. Herstellungsfehler, die der
Gewährleistung unterliegen, zu beheben. Wir behalten
uns das Recht vor, die Konstruktion eines jeden
Erzeugnisses zu ändern bzw. zu verbessern, ohne
dadurch die Verpflichtung zu übernehmen, vorher
hergestellte Erzeugnisse entsprechend abzuändern.
VII. Diese Garantie unterliegt bestimmten gesetzlichen
Bestimmungen.
gesetzliche Bestimmungen gelten, die von Land zu Land
verschieden sind.
der
und
nach
unserem
Ermessen,
Darüber
hinaus
können
auf
die
weitere
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