Handhabung
Persönliche Schutz
ausrüstung
Hinweise zur Abfall
entsorgung
Bestimmungen
1.4
Verantwortlichkeiten
7611427 - v04 - 20042018
Technische Maßnahmen: Belüftung
Vorsichtsmaßnahmen:
Rauchverbot.
Elektrostatische Aufladungen verhindern.
An gut belüftetem Ort arbeiten.
Atemschutz:
Ungenügende Lüftung: Atemschutzmaske des Typs AX.
In geschlossenen Räumen: umluftunabhängiges Atemgerät.
Handschutz: Schutzhandschuhe aus Leder oder Nitrilkautschuk.
Augenschutz: Schutzbrille mit Seitenschutz.
Hautschutz: Hauptsächlich aus Baumwolle gefertigte Kleidung
Industrielle Hygiene: Am Arbeitsort nicht trinken, essen oder rau
chen.
Wichtig:
Die Entsorgung muss gemäß den geltenden lokalen
und nationalen Vorschriften erfolgen.
Produktabfälle: Hersteller oder Lieferant konsultieren, um Informatio
nen über Wiederverwertung oder Recycling zu erhalten.
Verschmutzte Verpackung: Wiederverwenden oder nach Dekontami
nation recyceln. Übergabe an zugelassenes Entsorgungsunterneh
men.
Verordnung (EU) Nr. 517/2014 des Europäischen Parlaments und
des Rates vom 16. April 2014 über fluorierte Treibhausgase und zur
Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 842/2006.
1.4.1
Damit das System optimal arbeitet, müssen folgende
Anweisungen befolgt werden:
Alle Anweisungen in den mit dem Gerät gelieferten
Anleitungen lesen und befolgen.
Für die Installation und die erste Inbetriebnahme
muss qualifiziertes Fachpersonal beauftragt werden.
Lassen Sie sich Ihre Anlage vom Fachhandwerker
erklären.
Lassen Sie die erforderlichen Prüf- und
Wartungsarbeiten von einem qualifizierten
Fachhandwerker durchführen.
Die Anleitungen in gutem Zustand in der Nähe des
Gerätes aufbewahren.
Pflichten des Benutzers
1 Sicherheit
13