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Omicron COMPANO 100 Benutzerhandbuch Seite 16

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COMPANO 100 Benutzerhandbuch
Abhängig von der Art des Transportes gelten unterschiedliche Vorschriften.
1. Transport des COMPANO 100 durch eine Person an Land.
Ausnahmeregelung für Handwerker: Die Ausnahmeregelung für Handwerker ist eine im ADR
festgelegte Sonderregelung, die es Benutzern von Geräten erlaubt, die nachfolgend unter "4.
Transport des COMPANO 100 an Land" genannten Anforderungen zu ignorieren. Für diese
Sonderregelung müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
• Der Akku und/oder das Prüfgerät wird durch eine Firma und deren Beschäftigte transportiert.
• Der Transport ist für die Ausübung der beruflichen Tätigkeit erforderlich. Beispiel: Das
Prüfgerät wird für Prüfungen oder Messungen verwendet oder zur Reparatur, Wartung usw.
verbracht.
• Wenn nicht mehr als 10 COMPANO 100-Prüfgeräte gleichzeitig transportiert werden, wird die
maximal zulässige Gefahrlast des Gefahrgutes nicht überschritten.
• Überprüfen Sie, ob die Ausnahmeregelung für Handwerker nicht durch lokale Vorschriften
ergänzt, oder ganz oder teilweise außer Kraft gesetzt wird.
2. Transport des COMPANO 100 durch eine Person per Flugzeug.
• Im Originalkoffer und mit den ab Werk angebrachten Aufklebern entspricht das Prüfgerät
COMPANO 100 der IATA-Richtlinie (International Air Transport Association) und dem ADR
(Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der
Straße). Der eingesetzte Akku ist gemäß UN 38.3 und UL zertifiziert.
• Das Prüfgerät kann entweder als Gepäck aufgegeben oder als Handgepäck an Bord
transportiert werden. Da der Akku eine Kapazität zwischen 100 und 160 Wh aufweist, ist hierfür
jedoch eine Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich. Eine besondere Kennzeichnung ist
nicht erforderlich.
• Beachten Sie jedoch bitte, dass sich diese Vorschriften häufig ändern. Überprüfen Sie den
aktuellen Status wann immer möglich oder wenden Sie sich im Zweifelsfall an den Support von
OMICRON (→ Support).
• Die IATA-Versendererklärung muss von einer Person unterzeichnet werden, die eine IATA-
DGR-Zertifizierung für Kategorie 1 besitzt. Dies kann entweder eine Person der Firma sein, die
das Gerät versendet, oder eine Person des Transportunternehmens.
3. Transport des COMPANO 100 an Land.
• Für den Transport von Lithium-Ionen-Akkus an Land per PKW oder LKW bestehen keine
besonderen Vorschriften. Wählen Sie ein entsprechend qualifiziertes Transportunternehmen,
das die Vorschriften kennt und einhält. Das Transportunternehmen muss für den Transport von
Gefahrgütern qualifiziert sein und eine entsprechende Erlaubnis haben. Wenden Sie sich im
Zweifelsfall an den Support von OMICRON und fragen Sie nach den Vorschriften für den
Versand (→ Support).
• Stellen Sie sicher, dass alle in dem nachfolgenden Abschnitt Allgemeine Anforderungen für
die Verpackung von Prüfgeräten mit eingebauten Akkus genannten Anforderungen erfüllt
werden.
• Kennzeichnen Sie das Prüfgerät COMPANO 100 korrekt mit einem Gefahrgutklasse 9-
Aufkleber mit UN 3481-Nummer (→ Seite 15).
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