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SUNTEC Klimatronic Progress 7.0 plus Bedienungsanleitung Seite 13

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ERP Verordnung
Bei diesem hochwertigen transportablen Einkanal-Klimagerät handelt es sich gemäß den Bestimmungen und
Verordnungen der Europäischen Union, insbesondere der neuen ERP Verordnung 626/ 2011 um ein "lokales
Klimagerät".
Kältemittel
(CE) N 842/2006: Dieses lokale Klimagerät enthält das Kältemittel R410A. Die Kältemittelmenge beträgt jedoch
weniger als 1kg und ist in einem geschlossenen Kühl-Kreislauf. Das Kühlmittel weist zwar kein Ozonabbaupotenzial
auf, ist aber gemäß Kyoto Protokoll ein sogenanntes Treibhausgas und kann somit zur globalen Erwärmung
beitragen, sofern es an die Atmosphäre abgegeben wird. Deshalb dürfen nur ausgebildete Techniker mit Kältemittel
Zertifikat eine Befüllung bzw. Entleerung vornehmen. Ihr lokales Suntec Klimagerät muss bei sachgerechter
Benutzung und unbeschädigtem Kühlmittel-Kreislauf nicht mit Kältemittel nachgefüllt werden.
GWP: R410A (R32/125: 50:50): 2088
Hinweise zum umweltschutz
Dieses Produkt darf am Ende seiner Lebensdauer nicht über den normalen Haushaltsabfall entsorgt
werden, sondern muss an einem Sammelpunkt für das Recycling von elektrischen und elektronischen
Geräten abgegeben werden. Das Symbol auf dem Produkt, der Gebrauchsanleitung oder der
Verpackung weist darauf hin. Die Werkstoffe sind gemäß ihrer Kennzeichnung wieder verwertbar. Mit
der Wiederverwendung, der stofflichen Verwertung oder anderen Formen der Verwertung von
Altgeräten leisten Sie einen wichtigen Beitrag zum Schutze unserer Umwelt. Bitte erfragen Sie bei der
Gemeindeverwaltung die zuständige Entsorgungsstelle
SUNTEC WELLNESS GMBH / HOLZSTRASSE 2 / 40 221 DÜSSELDORF / DEUTSCHLAND
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© 2016 KLIMATRONIC
PROGRESS plus
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