5.13 Reisen mit dem Therapiegerät
Flugreisen mit VENTIlogic LS/plus:
Für Privatpersonen, die mit dem Therapiegerät reisen möchten, gelten die Bedingungen
des handelsmäßigen Transports zurzeit nicht (siehe „3.1.5 Transport/Zubehör/Ersatzteile/
Instandsetzung" auf Seite 37). Bei Reisen mit dem Flugzeug ist das Therapiegerät zurzeit
nach den geltenden Gefahrengutschriften als aufgegebenes Gepäck oder Handgepäck zu-
gelassen. Bei vorheriger Zustimmung der Luftfahrtgesellschaft dürfen Sie zwei Ersatzbatte-
rien im Handgepäck mitnehmen. Da diese Regelungen je nach Land, Transportart oder
durch Änderungen der Regularien variieren, fragen Sie vor jeder Reise bei der Luftfahrtge-
sellschaft nach, welche Anforderungen bestehen und welche Maßnahmen Sie treffen müs-
sen. Eine Bescheinigung für die Verwendung und den Transport im Flugzeug, die die
elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) bestätigt, erhalten Sie .
5.13.1 Taschen für das Therapiegerät
Das Therapiegerät verfügt über zwei Taschen: eine Schutztasche (WM 27106) und eine
Transporttasche für den mobilen Einsatz (WM 27976).
5.13.2 Vor dem mobilen Betrieb
Das Therapiegerät sollten Sie nur in der dafür vorgesehenen Schutztasche WM 27106 über
eine längere Strecke transportieren. Wollen Sie das Therapiegerät mobil einsetzen, müssen
Sie es in der Transporttasche WM 27706 verwenden.
Die Schutztasche WM 27106 wird mitgeliefert und dient
zum Schutz des Gerätes, nicht jedoch zum mobilen Be-
trieb.
Die Transporttasche WM 27976 ist als Zubehör erhältlich
und ermöglicht den mobilen Betrieb des Gerätes.
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Bedienung
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