– Lasereinrichtungen der Klassen 4 bei Nichtbenutzung durch die Verwendung der Strahldämpfungs-
einrichtungen gesichert sind.
• Diese Forderung ist erfüllt, wenn der Laserbereich von brennbaren Stoffen und explosionsfähiger
Atmosphäre freigehalten wird. Werden solche Stoffe für eine spezielle Anwendung der Laserstrahlung
benötigt, dürfen nur die dafür erforderlichen Mindestmengen im Laserbereich vorhanden sein. Es sind
Maßnahmen zu treffen, die eine Gefährdung der Beschäftigten durch das Zünden dieser Mengen
verhindern.
• Brennbare Stoffe im Sinne dieser Vorschrift sind hochentzündliche, leichtentzündliche und entzündliche
Stoffe gemäß Gefahrstoffverordnung sowie sonstige brennbare Materialien wie Holz, Papier, Textilien,
Kunststoffe. Siehe „Richtlinien für die Vermeidung der Gefahren durch explosionsfähige Atmosphäre mit
• Beispielsammlung – Explosionsschutz-Richtlinien – (EX-RL)" (GUV 19.8), insbesondere Abschnitte E 2.3.9
und E 2.3.10.
• FUTURELIGHT liefert mit dem vorliegenden Gerät einen betriebsfertigen Showlaser aus. Durch die
Installation vor Ort wird ein Lasergerät oder ein Verbund von mehreren Lasern zu einer sog.
Showlaseranlage.
• Für die Installation einer Showlaseranlage müssen folgende Hinweise zwingend eingehalten werden:
• Jedes Lasersystem der Klasse 4 muss einen Steckverbinder für eine fernbedienbare Sicherheits-
verriegelung besitzen. Der Steckverbinder für fernbediente Sicherheitsverriegelungen muss an einen Not-
Aus-Schalter oder an Verriegelungen angeschlossen sein, die mit dem Raum, der Tür oder anderen
ortsfesten Sicherheitsverriegelungen verbunden sind.
• Jedes Lasersystem der Klasse 4 muss einen schlüsselbetätigten Hauptschalter besitzen. Der Schlüssel
muss abziehbar sein, und Laserstrahlung darf nicht zugänglich sein, wenn der Schlüssel abgezogen ist.
Jede nicht im Gebrauch befindliche Laser-Einrichtung der Klasse 3B oder der Klasse 4 muss gegen
unbefugtes Benutzen durch Abziehen des Schlüssels vom Schlüsselschalter geschützt werden.
• Jedes Lasersystem der Klasse 4 muss eine hörbare oder sichtbare Warnung abgeben, wenn es
eingeschaltet wird. Die Warneinrichtung muss ausfallsicher oder redundant sein.
• Jedes Lasersystem der Klasse 4 muss eine oder mehrere dauernd angebrachte Vorrichtungen für die
Strahlabschwächung enthalten, um eine versehentliche Bestrahlung von Zuschauern durch Laserstrahlung
zu verhindern.
• Die Steuer- und Bedienelemente einer jeden Laser-Einrichtung müssen so angebracht sein, dass
Tätigkeiten des Einstellens und des Betreibens durchgeführt werden können, ohne sich Laserstrahlung der
Klasse 4 auszusetzen.
• An den Eingängen zu Bereichen oder von Schutzabdeckungen, in denen sich Laser-Einrichtungen der
Klasse 4 befinden, müssen geeignete Laser-Warnschilder angebracht sein.
• Der Strahl jeder Laser-Einrichtung der Klasse 4 sollte am Endpunkt seines dem Verwendungszweck
dienenden Weges durch diffus reflektierendes Material, das geeignete Reflexion und thermische
Eigenschaften aufweist, oder durch Absorber abgeschlossen sein.
• Die Strahlwege von Laser-Einrichtung der Klasse 4 sollten so kurz wie möglich sein, sollten so selten wie
möglich die Richtung ändern, sollten keine Gehwege und andere Zugänge kreuzen und sollten, wenn
immer möglich, umschlossen sein.
Montage
• Das Gerät darf nur über den Montagebügel installiert werden. Um eine gute Luftzirkulation zu
gewährleisten, muss um das Gerät ein Freiraum von mindestens 50 cm eingehalten werden.
• Achten Sie bei der Montage, beim Abbau und bei der Durchführung von Servicearbeiten darauf, dass der
Bereich unterhalb des Montageortes abgesperrt ist.
• Das Gerät ist immer mit einem geeigneten Sicherheitsfangseil zu sichern.
Inbetriebnahme
• Lasereinrichtungen müssen entsprechend ihrer Klasse und Verwendung mit den für einen sicheren Betrieb
erforderlichen Schutzeinrichtungen ausgerüstet sein.
www.eurolite.de
9