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Batterien Und Akkus; Gewährleistung - Seca 376 Bedienungsanleitung Und Garantieerklärung

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13.2 Batterien und Akkus

14.GEWÄHRLEISTUNG
32 •
Werfen Sie verbrauchte Batterien und Akkus nicht in
den Hausmüll, unabhängig davon, ob diese Schad-
stoffe enthalten oder nicht. Als Verbraucher sind Sie
gesetzlich verpflichtet, Batterien und Akkus über
kommunale Sammelstellen oder Sammelstellen des
Handels zu entsorgen. Geben Sie Batterien und Akkus
nur im vollständig entladenen Zustand ab.
Für Mängel, die auf Material- oder Fabrikationsfehler
zurückzuführen sind, gilt eine zweijährige Gewährleis-
tungsfrist ab Lieferung. Alle beweglichen Teile, wie z.B.
Batterien, Kabel, Netzgeräte, Akkus etc., sind hiervon
ausgenommen. Mängel, die unter die Gewährleistung
fallen, werden für den Kunden gegen Vorlage der
Kaufquittung kostenlos behoben. Weitere Ansprüche
können nicht berücksichtigt werden. Kosten für Hin-
und Rücktransporte gehen zu Lasten des Kunden,
wenn sich das Gerät an einem anderen Ort als dem
Sitz des Kunden befindet. Bei Transportschäden
können Gewährleistungsansprüche nur geltend
gemacht werden, wenn für Transporte die komplette
Originalverpackung verwendet und die Waage darin
gemäß dem originalverpackten Zustand gesichert und
befestigt wurde. Bewahren Sie daher alle Ver-
packungsteile auf.
Es besteht keine Gewährleistung, wenn das Gerät
durch Personen geöffnet wird, die hierzu nicht aus-
drücklich von seca autorisiert worden sind.
Kunden im Ausland bitten wir, sich im Gewährleis-
tungsfall direkt an den Verkäufer des jeweiligen Landes
zu wenden.

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