4. ANHANG
4.1 Hinweise zum Umweltschutz
Altfahrzeugverordnung - ELV
Das Antennen-System ist als Zubehör zur Verwendung auf Kraftfahrzeugen zertifiziert und vorgesehen. Die
Entsorgung kann demgemäß im Rahmen der Altfahrzeug-Verordnung (Europäische Altfahrzeugrichtlinie ELV,
2000/53/EG; für Deutschland: AltfahrzeugV) zusammen mit dem Kraftfahrzeug erfolgen. Das Antennen-System
enthält keine der gemäß Richtlinie als umweltschädlich eingestuften Stoffe.
Wir wünschen Ihnen viel Freude mit Ihrer SAT-Anlage
Ihr ten Haaft Team
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