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Gebrauchsanweisung; Bedienteil Mit Raumthermostat; Ausschalten; Technische Daten - Truma Ultraheat Gebrauchsanweisung

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Gebrauchs-
anweisung
Vor Inbetriebnahme unbe-
dingt Gebrauchsanwei-
sung und „Wichtige
Bedienungshinweise" be-
achten! Der Fahrzeughalter
ist dafür verantwortlich, dass
die Bedienung des Gerätes
ordnungsgemäß erfolgen
kann.
Bedienteil mit
Raumthermostat
Ultraheat
c
b
2000
a
b
500
b
1000
230 V ~
a = Drehschalter „Aus"
b = Drehschalter „Ein"
Leistungsstufe:
500 – 1000 – 2000 W
c = Drehknopf für Raum-
temperatur (durch grüne
Kontrolllampe „Betrieb"
beleuchtet)
Inbetriebnahme
Vor dem Einschalten
unbedingt darauf ach-
ten, dass die Absicherung
der Stromversorgung des
Campingplatzes den einge-
stellten Leistungsstufen (b)
entspricht (siehe technische
Daten).
Wichtig: Das Stromeinspei-
sungskabel für den Caravan
muss vollständig von der Ka-
beltrommel abgewickelt
werden.
1. Zum Einschalten Dreh-
schalter auf die gewünschte
Leistungsstufe stellen (b).
2. Gewünschte Raumtempe-
ratur am Drehknopf (c) ein-
stellen.
Die Thermostateinstellung
am Bedienteil (1 – 9) muss
nach Wärmebedürfnis und
Bauart des Fahrzeuges indi-
viduell ermittelt werden.
Für eine mittlere Raumtem-
peratur von ca. 23°C emp-
fehlen wir eine Thermos-
tateinstellung von ca. 6 – 8.

Ausschalten

Heizung am Drehschalter
ausschalten (a).

Technische Daten

Stromversorgung:
230 V ~, 50 Hz
Stromaufnahme bei
Leistungsstufe
500 W: 2,2 A
1000 W: 4,5 A
2000 W: 8,5 A
Gewicht: ca. 2 kg
Konformitätserklärung:
Der Truma-Ultraheat ist
durch den DVGW als Elek-
tro-Zusatzheizung geprüft
und erfüllt die Gasgeräte-
Richtlinie 90/396/EWG, die
EMV-Richtlinie 89/336/EWG,
die Niederspannungs-Richtli-
nie 73/23/EWG sowie die
mitgeltenden EG-Richtlinien
und ist berechtigt, das CE-
Zeichen zu führen.
Die CE-Produkt-Ident-Num-
mer der Heizung bleibt un-
verändert gültig.
Zubehör
1. Verlängerungskabel 5 m
für das Bedienteil
(Art.-Nr. 34300-01)
– ohne Abbildung –
2. Fernfühler FFC 2,
überwacht die Raumtempe-
ratur unabhängig von der La-
ge des Bedienteils, kpl. mit
4 m Verbindungskabel
(Art.-Nr. 34201-01).
Truma-Hersteller-
Garantieerklärung
1. Garantiefall
Der Hersteller gewährt Ga-
rantie für Mängel des Gerä-
tes, die auf Material- oder
Fertigungsfehler zurückzu-
führen sind. Daneben beste-
hen die gesetzlichen
Gewährleistungsansprüche
gegen den Verkäufer fort.
Der Garantieanspruch
besteht nicht
– für Verschleißteile und bei
natürlicher Abnutzung,
– infolge Verwendung von
Nicht-Original-Truma-Teilen
in den Geräten und bei
Verwendung ungeeigneter
Gasdruckregler,
– infolge Nichteinhaltung der
Truma-Einbau- und
Gebrauchsanweisungen,
– infolge unsachgemäßer
Behandlung,
– infolge unsachgemäßer,
nicht von Truma veranlass-
ter Transportverpackung.
2. Umfang der Garantie
Die Garantie gilt für Mängel
im Sinne von Ziffer 1, die in-
nerhalb von 24 Monaten seit
Abschluss des Kaufvertrages
zwischen dem Verkäufer und
dem Endverbraucher eintre-
ten. Der Hersteller wird sol-
che Mängel durch Nacherfül-
lung beseitigen, das heißt
nach seiner Wahl durch
Nachbesserung oder Ersatz-
lieferung. Leistet der Herstel-
ler Garantie, beginnt die Ga-
rantiefrist hinsichtlich der re-
parierten oder ausgetausch-
ten Teile nicht von neuem,
sondern die alte Frist läuft
weiter. Weitergehende An-
sprüche, insbesondere Scha-
densersatzansprüche des
Käufers oder Dritter sind aus-
geschlossen. Die Vorschrif-
ten des Produkthaftungs-
gesetzes bleiben unberührt.
Die Kosten der Inanspruch-
nahme des Truma-Werks-
kundendienstes zur Beseiti-
gung eines unter die Garan-
tie fallenden Mangels – ins-
besondere Transport-, Wege-,
Arbeits- und Materialkosten
– trägt der Hersteller, soweit
der Kundendienst innerhalb
von Deutschland eingesetzt
wird. Kundendiensteinsätze
in anderen Ländern sind
nicht von der Garantie ge-
deckt.
Zusätzliche Kosten aufgrund
erschwerter Aus- und Ein-
baubedingungen des Gerä-
tes (z.B. Demontage von Mö-
bel- oder Karosserieteilen)
können nicht als Garantielei-
stung anerkannt werden.
3. Geltendmachung des
Garantiefalles
Die Anschrift des Herstellers
lautet: Truma Gerätetechnik
GmbH & Co. KG, Wernher-
von-Braun-Straße 12,
D-85640 Putzbrunn. In
Deutschland ist bei Störun-
gen grundsätzlich die Truma-
Servicezentrale zu benach-
richtigen; in anderen Län-
dern stehen die jeweiligen
Servicepartner (siehe Adres-
senverzeichnis) zur Verfü-
gung. Beanstandungen sind
näher zu bezeichnen. Ferner
ist die ordnungsgemäß aus-
gefüllte Garantie-Urkunde
vorzulegen oder die Fabri-
knummer des Gerätes sowie
das Kaufdatum anzugeben.
Damit der Hersteller prüfen
kann, ob ein Garantiefall vor-
liegt, muss der Endverbrau-
cher das Gerät auf seine Ge-
fahr zum Hersteller bringen
oder ihm übersenden. Bei
Schäden an Heizkörpern
(Wärmetauscher) ist der Gas-
druckregler ebenfalls mit
einzusenden.
Bei Einsendung ins Werk hat
der Versand per Frachtgut zu
erfolgen. Im Garantiefall
übernimmt das Werk die
Transportkosten bzw. Kosten
der Einsendung und Rück-
sendung. Liegt kein Garan-
tiefall vor, gibt der Hersteller
dem Kunden Bescheid und
nennt die vom Hersteller
nicht zu übernehmenden
Reparaturkosten; in diesem
Fall gehen auch die Versand-
kosten zu Lasten des Kun-
den.den.
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