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Warnmeldung Bei Geschwindigkeitsüberschreitung - Renault TALISMAN Bedienungsanleitung

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WARNMELDUNG GESCHWINDIGKEITSÜBERSCHREITUNG
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Die Warnmeldung bei Geschwindigkeitsü-
berschreitung mit Erkennung der Verkehrs-
schilder informiert den Fahrer beim Über-
schreiten der Geschwindigkeit auf dem
Streckenabschnitt, auf dem sich das Fahr-
zeug befindet.
Funktionsprinzip
Das System erkennt die Schilder mit Ge-
schwindigkeitsbegrenzungen am Straßen-
rand und zeigt die Geschwindigkeitsbegren-
zung an.
Es werden hauptsächlich die Informationen
der Kamera 1, welche an der Frontscheibe
hinter dem Rückspiegel befestigt ist, ver-
wendet.
Hinweis: Darauf achten, dass die Wind-
schutzscheibe frei von Schmutz, Schlamm,
Schnee, Beschlag usw. ist.
Bei Fahrzeugen, die mit Navigationssystem
ausgestattet sind, nutzt das System auch
von diesem stammende Informationen.
Wenn der Tempomat (Begrenzer-Funktion)
aktiviert ist, ist es möglich, die Geschwindig-
keitsbegrenzung an die vom System ange-
zeigte Geschwindigkeit anzupassen.
Bei Überschreiten der Höchstgeschwin-
digkeit ändert sich die Anzeige des Hin-
weisschilds (die Zeichen erscheinen in Rot
oder der Kreis um das Schild blinkt), um Sie
darauf hinzuweisen.
Bei Fahrzeugen, die damit ausgestattet
sind, werden bestimmte Informationen
am Head-up-Display angezeigt.
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Fahrzeug mit Navigationssystem
– Wenn das Fahrzeug in einem Land fährt,
indem die Geschwindigkeit in anderen
Einheiten als im Fahrzeug angezeigt
werden, zeigt das System das Schild mit
der Geschwindigkeitsbegrenzung in der
Landeseinheit an, sowie die Umrechnung
der Geschwindigkeitsbegrenzung in die
entsprechende Einheit der Instrumenten-
tafel des Fahrzeugs.
– In Ländern, in denen die Höchstge-
schwindigkeit bei Regen auf bestimmten
Straßen reduziert wird, kann das System
die Geschwindigkeitsbegrenzung nach
mehreren Wischbewegungen auf der
Frontscheibe ändern.
Sondersituationen
Das System berücksichtigt nicht außeror-
dentliche Geschwindigkeitsbegrenzungen,
wie zum Beispiel an Tagen mit grenzwert-
überschreitender Luftverschmutzung.
2.57

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