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Kunststoff-Rohrsysteme Für Heizkörper; Wassermangelsicherung; Richtwerte Für Die Wasserbeschaffenheit; Heizungsanlagen Mit Bestimmungsgemäßen Betriebstemperaturen Bis 100 °C (Vdi 2035) - Viessmann VITOCROSSAL 300 Typ CU3A Planungsanleitung

Gas-brennwertkessel für erdgas und flüssiggas
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Inhaltsverzeichnis

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Planungshinweise
(Fortsetzung)
E Heizwasserrücklauf zum multivalenten Heizwasser-Pufferspei-
cher
F Heizwasservorlauf vom multivalenten Heizwasser-Pufferspei-
cher
4.5 Kunststoff-Rohrsysteme für Heizkörper
Auch bei Kunststoff-Rohrsystemen für Heizkreise mit Heizkörpern,
empfehlen wir den Einsatz eines Temperaturwächters zur Maximal-
temperaturbegrenzung.

4.6 Wassermangelsicherung

Nach EN 12828 kann auf die erforderliche Wassermangelsicherung
bei Heizkesseln bis 300 kW (außer bei Dachheizzentralen) verzichtet
werden, wenn sichergestellt ist, dass eine unzulässige Erwärmung bei
Wassermangel nicht auftreten kann.
Der Vitocrossal 300, Typ CU3A ist mit Temperaturbegrenzern ausge-
rüstet.
4.7 Richtwerte für die Wasserbeschaffenheit
Die Lebensdauer eines jeden Wärmeerzeugers sowie der gesamten
Heizungsanlage wird von den Wasserverhältnissen beeinflusst. Die
Kosten für eine Wasseraufbereitung sind in jedem Fall niedriger als
die Beseitigung von Schäden an der Heizungsanlage.
Die Einhaltung der nachfolgend genannten Anforderungen ist Voraus-
setzung unserer Gewährleistungsverpflichtungen. Die Gewähr-
leistung erstreckt sich nicht auf Wasser- und Kesselsteinschäden.
Heizungsanlagen mit bestimmungsgemäßen Betriebstemperaturen bis 100 °C (VDI 2035)
Es muss vermieden werden, dass sich Steinbelag (Calciumcarbonat)
übermäßig an den Heizflächen anlagert. Für Heizungsanlagen mit
Betriebstemperaturen bis 100 °C gilt die VDI-Richtlinie 2035 Blatt 1
„Vermeidung von Schäden in Warmwasserheizungsanlagen - Stein-
bildung in Trinkwassererwärmungs- und Warmwasser-Heizungsanla-
gen" mit folgenden Richtwerten (Siehe auch die entsprechenden
Erläuterungen im Originaltext der Richtlinie):
Zulässige Gesamthärte des Füll- und Ergänzungswassers
Gesamt-Wär-
Spezifisches Anlagenvolumen
meleistung
kW
< 20 l/kW
≤ 50
3
≤ 3,0 mol/m
(16,8 °dH)
> 50 bis ≤ 200
≤ 2,0 mol/m
3
(11,2 °dH)
> 200 bis
3
≤ 1,5 mol/m
≤ 600
(8,4 °dH)
> 600
< 0,02 mol/m
3
(0,11 °dH)
Bei den Richtwerten wird von folgenden Voraussetzungen ausgegan-
gen:
■ Die Summe des gesamten Füll- und Ergänzungswassers während
der Lebensdauer der Anlage überschreitet nicht das Dreifache des
Wasserinhaltes der Heizungsanlage.
■ Das spezifische Anlagenvolumen ist geringer als 20 Liter/kW Heiz-
leistung. Bei Mehrkesselanlagen ist dabei die Leistung des kleinsten
Heizkessels einzusetzen.
■ Alle Maßnahmen zur Vermeidung wasserseitiger Korrosion nach
VDI 2035 Blatt 2 sind getroffen worden.
Bei Heizungsanlagen mit folgenden Gegebenheiten ist das Füll- und
Ergänzungswasser zu enthärten:
Gas-Brennwertkessel
≥ 20 l/kW bis
≥ 50 l/kW
< 50 l/kW
3
3
≤ 2,0 mol/m
< 0,02 mol/m
(11,2 °dH)
(0,11 °dH)
≤ 1,5 mol/m
3
< 0,02 mol/m
3
(8,4 °dH)
(0,11 °dH)
3
3
≤ 0,02 mol/m
< 0,02 mol/m
(0,11 °dH)
(0,11 °dH)
< 0,02 mol/m
3
< 0,02 mol/m
3
(0,11 °dH)
(0,11 °dH)
G Heizwasserrücklauf zum Heizkessel
H Heizwasservorlauf vom Heizkessel
K 3-Wege-Umschaltventil
L Rücklauftemperatursensor (separates Zubehör)
Durch Prüfungen ist nachgewiesen, dass bei eventuell auftretendem
Wassermangel infolge Leckage an der Heizungsanlage und gleich-
zeitigem Brennerbetrieb eine Abschaltung des Brenners ohne zusätz-
liche Maßnahmen erfolgt, bevor eine unzulässig hohe Erwärmung des
Heizkessels und der Abgasanlage eintritt.
Nachfolgend sind die wesentlichen Anforderungen an die Wasserbe-
schaffenheit zusammengefasst. Für die Befüllung und Inbetrieb-
nahme kann von Viessmann eine mobile Wasseraufbereitungsanlage
leihweise zur Verfügung gestellt werden.
■ Die Summe Erdalkalien des Füll- und Ergänzungswassers liegt über
dem Richtwert.
■ Höhere Füll- und Ergänzungswassermengen sind zu erwarten.
■ Das spezifische Anlagenvolumen ist höher als 20 Liter/kW Heizleis-
tung. Bei Mehrkesselanlagen ist dabei die Leistung des kleinsten
Heizkessels einzusetzen.
Bei der Planung ist folgendes zu beachten:
■ Abschnittsweise sind Absperrventile einzubauen. Damit wird ver-
mieden, dass bei jedem Reparaturfall oder jeder Anlagenerweite-
rung das gesamte Heizwasser abgelassen werden muss.
■ Bei Anlagen > 50 kW ist zur Erfassung der Füll- und Ergänzungs-
wassermenge ein Wasserzähler einzubauen. Die eingefüllten Was-
sermengen und die Wasserhärte sind in die Serviceanleitungen der
Heizkessel einzutragen.
■ Bei Anlagen mit einem spezifischen Anlagenvolumen höher als 20
Liter/kW Heizleistung (Bei Mehrkesselanlagen ist dabei die Leistung
des kleinsten Heizkessels einzusetzen) sind die Anforderungen der
nächsthöheren Gruppe der Gesamtheizleistung gemäß Tabelle
anzuwenden. Bei gravierenden Überschreitungen (> 50 Liter/kW) ist
auf Summe der Erdalkalien ≤ 0,02 mol/m
Bei Anlagen mit Umlauf-Wasserheizern mit einer Gesamtheizleistung
von < 50 kW und einer Summe Erdalkalien des Füll- und Ergänzungs-
3
wassers > 3,0 mol/m
ist zusätzlich eine der nachstehenden Maßnah-
men erforderlich:
■ Vorzugsweise Enthärtung des Füll- und Ergänzungswassers.
■ Installation eines Filters oder einer Abscheidevorrichtung im Hei-
zungsvorlauf.
3
zu enthärten.
VIESMANN
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4

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