Installationszubehör
Falls Abgas in den Aufstellraum strömt, schaltet die Abgasüberwa-
chungseinrichtung den Brenner aus.
Planungshinweise
4.1 Auswahl der Nenn-Wärmeleistung
Heizkessel entsprechend dem erforderlichen Wärmebedarf einschl.
Trinkwassererwärmung auswählen.
Bei Niedertemperaturkesseln, Brennwertkesseln und Mehrkesselan-
lagen kann die Wärmeleistung größer als der errechnete Wärmebe-
darf des Gebäudes sein.
4.2 Auslegung der Anlage
Die Kesselwassertemperatur ist auf 75 °C begrenzt.
Durch Umstellung des Temperaturreglers kann die Kesselwassertem-
peratur und damit auch die Vorlauftemperatur erhöht werden.
4.3 Abgasanlage
Bei Förderdruck der Abgasanlage von mehr als 10 Pa empfehlen wir
den Einbau einer Nebenluftvorrichtung Vitoair (zum Schornsteinein-
bau) in Deckennähe (siehe separates Datenblatt im Register 9).
4.4 Sicherheitstechnische Ausrüstung
Die Heizkessel sind nach EN 12828 für Warmwasser-Heizungsanla-
gen mit einer Absicherungstemperatur von max. 110 °C sowie ent-
sprechend ihrer Bauartzulassung mit einem bauartgeprüften Sicher-
heitsventil auszurüsten.
4.5 Thermisches Sicherheits-Absperrventil
Gem. § 4, Abs. 5 der FeuVo '96 müssen in Gasfeuerstätten oder in
Gasleitungen unmittelbar vor Gasfeuerstätten thermische Absperrein-
richtungen eingebaut werden, die die Gaszufuhr bei einer äußeren
Temperaturbeanspruchung von über 100 °C absperren.
4.6 Heizkreise
Um das Eindiffundieren von Sauerstoff durch die Rohrwandungen zu
verhindern, empfehlen wir für Heizungsanlagen mit Kunststoffrohren
den Einsatz von diffusionsdichten Rohren. In Heizungsanlagen mit
nicht-sauerstoffdichtem Kunststoffrohr (DIN 4726) ist eine System-
trennung vorzunehmen. Hierfür liefern wir separate Wärmetauscher.
Bei Anlagen mit einem Wasserinhalt > 15 l/kW empfehlen wir eine
Rücklauftemperaturanhebung.
4.7 Kunststoff-Rohrsysteme für Heizkörper
Auch bei Kunststoff-Rohrsystemen für Heizkreise mit Heizkörpern,
empfehlen wir den Einsatz eines Temperaturwächters zur Maximal-
temperaturbegrenzung.
4.8 Zusätzliche Anforderungen bei der Aufstellung von Heizkesseln mit Flüssiggas in
Räumen unter Erdgleiche
Gemäß TRF 1996-Band 2 – gültig seit 1. September 1997 – ist beim
Einbau des Heizkessels unter Erdgleiche kein externes Sicherheits-
magnetventil mehr erforderlich.
VITOGAS
(Fortsetzung)
Der Nutzungsgrad von Niedertemperaturkesseln ist im weiten Bereich
der Kesselauslastung stabil.
Um die Verteilungsverluste gering zu halten, empfehlen wir die Wär-
meverteilungsanlage und die Trinkwassererwärmung auf max. 70 °C
Vorlauftemperatur auszulegen.
Dies muss entsprechend der TRD 721 gekennzeichnet sein:
■ „H" bis 3,0 bar zulässigem Betriebsdruck und max. 2700 kW Wär-
meleistung
■ „D/G/H" für alle anderen Betriebsbedingungen
Diese Ventile müssen dann bis zu einer Temperatur von 650 °C die
Gaszufuhr min. für 30 Minuten unterbrechen. Damit soll die Bildung
von explosionsfähigen Gasgemischen im Brandfall verhindert wer-
den.
Fußbodenheizungen und Heizkreise mit sehr großem Wasserinhalt
müssen über einen 3-Wege-Mischer an den Heizkessel angeschlos-
sen werden; siehe Planungsanleitung „Regelung von Fußbodenhei-
zungen".
In den Vorlauf des Fußbodenheizkreises ist ein Temperaturwächter
zur Maximaltemperaturbegrenzung einzubauen.
Die DIN 18560-2 ist zu beachten.
Der hohe Sicherheitsstandard mit dem externen Sicherheitsmagnet-
ventil hat sich jedoch bewährt. Daher empfehlen wir beim Einbau des
Heizkessels in Räumen unter Erdgleiche auch weiterhin den Einbau
des externen Sicherheitsmagnetventils.
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VIESMANN
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