Planungshinweise
(Fortsetzung)
Sicherheitstechnische Ausrüstung
Die Heizkessel sind nach EN 12828 für Warmwasser-Heizungsanla-
gen mit einer Absicherungstemperatur von max. 110 °C sowie ent-
sprechend ihrer Bauartzulassung mit einem bauartgeprüften Sicher-
heitsventil auszurüsten.
Heizkreise
Für Heizungsanlagen mit Kunsstoffrohren empfehlen wir den Einsatz
von diffusionsdichten Rohren, um das Eindiffundieren von Sauerstoff
durch die Rohrwandungen zu verhindern. In Heizungsanlagen mit
nicht-sauerstoffdichtem Kunststoffrohr (DIN 4726) ist eine System-
trennung vorzunehmen. Hierfür liefern wir separate Wärmetauscher.
Fußbodenheizungen und Heizkreise mit sehr großem Wasserinhalt
müssen auch bei Nieder- und Tieftemperaturkesseln über einen 4-
Wege-Mischer an den Heizkessel angeschlossen werden; siehe Pla-
nungsanleitung „Regelung von Fußbodenheizungen".
Kunststoff-Rohrsysteme für Heizkörper
Auch bei Kunststoff-Rohrsystemen für Heizkreise mit Heizkörpern,
empfehlen wir den Einsatz eines Temperaturwächters zur Maximal-
temperaturbegrenzung.
Wassermangelsicherung
Nach EN 12828 kann auf die erforderliche Wassermangelsicherung
bei Heizkesseln bis 300 kW verzichtet werden, wenn sichergestellt ist,
dass eine unzulässige Erwärmung bei Wassermangel nicht auftreten
kann.
Viessmann Vitola 200 sind mit typgeprüften Temperaturreglern und
Sicherheitstemperaturbegrenzern ausgerüstet.
Wasserbeschaffenheit in der Anlage
Bei Heizkesseln mit einer Nenn-Wärmeleistung über 50 kW ist nach
VDI 2035-1 das Heizungswasser zu enthärten, wenn die Summe der
Erdalkalien über dem Richtwert von 2,0 mol/m³ (Gesamthärte 11,2 °d)
liegt, wenn die Füll- und Ergänzungswassermengen während der
Lebensdauer das Dreifache des Wasserinhaltes der Heizungsanlage
überschreiten oder das spezifische Anlagenvolumen höher als
20 Liter/kW ist.
Ausdehnungsgefäße
Nach EN 12828 müssen Wasserheizungsanlagen mit einem Memb-
ran-Druck-Ausdehnungsgefäß ausgestattet sein.
Die Größe des zu installierenden Ausdehnungsgefäßes ist abhängig
von den Daten der Heizungsanlage und ist in jedem Fall zu überprü-
fen.
Prüfung des Ausdehnungsgefäßes
Bei der hydraulischen Einbindung ist zu prüfen, ob die Auslegung des
Ausdehnungsgefäßes den Bedingungen der Anlage entspricht.
Mit den folgenden Schritten kann die Prüfung überschlägig durchge-
führt werden.
V
= f ((V
+ V
) A
+ 2,4)
MAG
A
K
f
V
= Volumen des Ausdehnungsgefäßes
MAG
f
= Ausdehnungsfaktor (= 2 für Ausdehnungsgefäß)
V
= Anlagenvolumen
A
V
= Volumen Kesselwasser
K
A
= Ausdehnungsfaktor Heizwasser
f
Heizkessel, bodenstehend
Dies muss entsprechend der TRD 721 gekennzeichnet sein:
■ „H" bis 3,0 bar (0,3 MPa) zulässigem Betriebsdruck und max.
2700 kW Wärmeleistung
■ „D/G/H" für alle anderen Betriebsbedingungen
In den Vorlauf des Fußbodenheizkreises ist ein Temperaturwächter
zur Maximaltemperaturbegrenzung einzubauen. Die DIN 18560-2 ist
zu beachten.
Durch Prüfungen ist nachgewiesen, dass bei eventuell auftretendem
Wassermangel infolge Leckage an der Heizungsanlage und gleich-
zeitigem Brennerbetrieb eine Abschaltung des Brenners ohne zusätz-
liche Maßnahmen erfolgt, bevor eine unzulässig hohe Erwärmung des
Heizkessels und der Abgasanlage eintritt.
Ermittlung des Heizungsanlagenvolumens (Anhaltswerte)
1000
800
600
400
200
130
0
5
10
20
Heizleistung in kW
A Konvektoren
B Plattenheizkörper
D
C
B
A
30
40
50
VIESMANN
45
5