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Produktdaten Zum Energieverbrauch; Vorschriften; Abgasführung; Zulässige Abgaszubehöre - Buderus Logamax plus GB182-35 i Installation Und Wartung

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Inhaltsverzeichnis

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3

Vorschriften

2.7

Produktdaten zum Energieverbrauch

Die Produktdaten zum Energieverbrauch finden Sie in der Bedienungs-
anleitung für den Betreiber.
3
Vorschriften
Beachten Sie für eine vorschriftsmäßige Installation und den Betrieb des
Produkts alle geltenden nationalen und regionalen Vorschriften, techni-
schen Regeln und Richtlinien.
Das elektronisch verfügbare Dokument 6720807972 enthält Informati-
onen zu geltenden Vorschriften. Zur Anzeige können Sie die Dokument-
suche auf unserer Internetseite verwenden. Die Adresse finden Sie auf
der Rückseite dieser Anleitung.
4
Abgasführung
4.1
Zulässige Abgaszubehöre
Das Abgaszubehör ist Bestandteil der CE-Zulassung des Geräts. Aus die-
sem Grund empfehlen wir, die vom Hersteller als Zubehör angebotenen
Originalabgaszubehöre zu montieren.
• Abgaszubehöre konzentrisches Rohr Ø 80/125 mm
• Abgaszubehöre konzentrisches Rohr Ø 110/160 mm
• Abgaszubehöre Einzelrohr Ø 80 mm
• Abgaszubehöre Einzelrohr Ø 110 mm
Die Bezeichnungen und Artikelnummern der Bestandteile dieser Origi-
nal-Abgaszubehöre finden Sie im Gesamtkatalog.
4.2

Montagebedingungen

4.2.1
Grundsätzliche Hinweise
▶ Installationsanleitungen der Abgaszubehöre beachten.
▶ Abmessungen von Speichern für die Installation des Abgaszubehörs
berücksichtigen.
▶ Dichtungen an den Muffen der Abgaszubehöre mit lösungsmittel-
freiem Fett fetten.
▶ Abgaszubehöre bis zum Anschlag in die Muffen schieben.
▶ Waagerechte Abschnitte mit 3 ° Steigung (= 5,2 %, 5,2 cm pro Me-
ter) in Abgasströmungsrichtung verlegen.
▶ In feuchten Räumen Verbrennungsluftleitung isolieren.
▶ Prüföffnungen leicht zugänglich einbauen.
4.2.2
Anordnung von Prüföffnungen
• Bei zusammen mit dem Gerät geprüften Abgasführungen bis 4 m
Länge ist eine Prüföffnung ausreichend.
• In waagerechten Abschnitten/Verbindungsstücken mindestens eine
Prüföffnung vorsehen. Der maximale Abstand zwischen den Prüföff-
nungen beträgt 4 m. Prüföffnungen an Umlenkungen größer 45 ° an-
ordnen.
• Für waagerechte Abschnitte/Verbindungsstücke genügt insgesamt
eine Prüföffnung, wenn
– der waagerechte Abschnitt vor der Prüföffnung nicht länger als
2 m ist und
– sich die Prüföffnung im waagerechten Abschnitt höchstens 0,3 m
vom senkrechten Teil entfernt befindet und
– sich im waagerechten Abschnitt vor der Prüföffnung nicht mehr
als zwei Umlenkungen befinden.
8
• Die untere Prüföffnung des senkrechten Abschnitts der Abgasleitung
darf wie folgt angeordnet werden:
– im senkrechten Teil der Abgasanlage direkt oberhalb der Einfüh-
rung des Verbindungsstücks oder
– seitlich im Verbindungsstück höchstens 0,3 m entfernt von der
Umlenkung in den senkrechten Teil der Abgasanlage oder
– an der Stirnseite eines geraden Verbindungsstücks höchstens
1 m entfernt von der Umlenkung in den senkrechten Teil der Ab-
gasanlage.
• Abgasanlagen, die nicht von der Mündung aus gereinigt werden kön-
nen, müssen eine weitere obere Prüföffnung bis zu 5 m unterhalb der
Mündung haben. Senkrechte Teile von Abgasleitungen, die eine
Schrägführung größer 30 ° zwischen der Achse und der Senkrechten
aufweisen, benötigen in einem Abstand von höchstens 0,3 m zu den
Knickstellen eine Prüföffnung.
• Bei senkrechten Abschnitten kann auf die obere Prüföffnung verzich-
tet werden, wenn:
– der senkrechte Teil der Abgasanlage höchstens einmal bis zu 30 °
schräggeführt (gezogen) wird und
– die untere Prüföffnung nicht mehr als 15 m von der Mündung ent-
fernt ist.
4.2.3
Abgasführung im Schacht
Anforderungen
• Wenn die Abgasleitung in einen bestehenden Schacht eingebaut
wird, müssen evtl. vorhandene Anschlussöffnungen baustoffgerecht
und dicht verschlossen werden.
• Der Schacht muss aus nichtbrennbaren, formbeständigen Baustof-
fen bestehen und eine Feuerwiderstandsdauer von mindestens
90 Minuten haben. Bei Gebäuden mit geringer Höhe genügt eine Feu-
erwiderstandsdauer von 30 Minuten.
Bauliche Eigenschaften des Schachts
• Abgasleitung zum Schacht als Einzelrohr (B
– Der Aufstellraum muss eine Öffnung mit 150 cm
2
nungen mit je 75 cm
freiem Querschnitt ins Freie haben.
– Die Abgasleitung muss innerhalb des Schachts über die gesamte
Höhe hinterlüftet sein.
– Die Eintrittsöffnung der Hinterlüftung (mindestens 75 cm
im Aufstellraum der Feuerstätte angeordnet und mit einem Luft-
gitter abgedeckt werden.
• Abgasleitung zum Schacht als konzentrisches Rohr (B
– Im Aufstellraum ist keine Öffnung ins Freie erforderlich, wenn der
Verbrennungsluftverbund laut TRGI (4 m
Nennwärmeleistung) sichergestellt ist. Anderenfalls muss der
Aufstellraum eine Öffnung mit 150 cm
2
je 75 cm
freiem Querschnitt ins Freie haben.
– Die Abgasleitung muss innerhalb des Schachts über die gesamte
Höhe hinterlüftet sein.
– Die Eintrittsöffnung der Hinterlüftung (mindestens 75 cm
Aufstellraum der Feuerstätte anzuordnen und mit einem Luftgitter
abzudecken.
• Verbrennungsluftzufuhr durch konzentrisches Rohr im Schacht
(C
, Bild 9):
33x
– Die Verbrennungsluftzufuhr erfolgt durch den Ringspalt des kon-
zentrischen Rohres im Schacht.
– Eine Öffnung ins Freie ist nicht erforderlich.
– Zur Hinterlüftung des Schachts darf keine Öffnung angebracht
werden. Ein Luftgitter wird nicht benötigt.
,  Bild 7):
, B
23
23P
2
oder zwei Öff-
2
) muss
,  Bild 8):
33
3
Rauminhalt je kW
2
oder zwei Öffnungen mit
2
) ist im
Logamax plus – 6720830044 (2016/06)

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