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Bestimmungsgemäße Verwendung; Unzulässige Verwendung - Linde H25D-05 Originalbetriebsanleitung

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Bitte haben Sie Verständnis, dass die Abbil-
dungen und technischen Angaben bezogen
auf Form, Ausstattung und Know-how techni-
schen Änderungen im Sinne des Fortschritts
vorbehalten bleiben.
Aus den folgenden Angaben, Abbildungen
und Beschreibungen dieser Betriebsanleitung
Bestimmungsgemäße Verwendung
Der Stapler dient zum Bewegen und Heben
der auf dem Tragfähigkeitsschild angegebe-
nen Lasten.
Im Besonderen verweisen wir auf:
• die dieser Betriebsanleitung beigefügte
Broschüre des VDMA „Regeln für die
bestimmungsgemäße Verwendung von
Flurförderzeugen",
• die Vorschriften zur Teilnahme am öffent-
lichen Straßenverkehr, sowie landesspe-
zifische Einschränkungen bei winterlichen
Straßenverhältnissen,
• die besonderen Maßnahmen zur Verwen-
dung des Flurförderzeugs in Einsatzberei-
chen mit Magnetfeldern mit magnetischen
Flussdichten größer als 5 mT,
• weitere landesspezifische Vorschriften.
Unzulässige Verwendung
Jede Verwendung für die das Fahrzeug nicht
zugelassen ist, ist ein durch den Betreiber
oder Fahrer und nicht durch den Hersteller zu
vertretender Sachverhalt.
Das Fahrzeug ist nicht zugelassen für:
• das Mitfahren von Personen,
• den Einsatz in feuer- oder explosionsge-
fährdeten Bereichen,
Betriebsanleitung – 351 801 1502 DE – 10/2011
Unzulässige Verwendung
können deshalb keine Ansprüche geltend
gemacht werden.
Diese Betriebsanleitung darf - auch auszugs-
weise - nur mit ausdrücklicher schriftlicher
Genehmigung des Herstellers vervielfältigt,
übersetzt oder Dritten zugänglich gemacht
werden.
Die Regeln für die bestimmungsgemäße
Verwendung von Flurförderzeugen sind vom
Bedienungs- und Instandhaltungspersonal
unbedingt zu beachten.
Ohne Genehmigung des Herstellers dürfen
keine Änderungen, insbesondere An- und
Umbauten, am Flurförderzeug vorgenommen
werden.
Jede Gefährdung durch bestimmungsfremde
Verwendung ist ein durch den Verwender und
nicht durch den Hersteller zu vertretender
Sachverhalt.
• das Ein- und Ausstapeln auf Schrägen,
• das Betreten der Gabelzinken bei angeho-
benem Hubgerüst,
• das Überschreiten der maximalen Tragfä-
higkeit.
1
Einführung
3

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H30d-05

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