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Befähigte Person; Betrieb Von Flurförderzeugen Auf Betriebsgeländen; Vorschriften - Linde H25D-05 Originalbetriebsanleitung

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• Beim Auffüllen von Betriebsstoffen nur
saubere Gefäße verwenden.
• Sicherheits- und Entsorgungshinweise des
Herstellers beachten.
• Verschütten vermeiden.
• Verschüttete Flüssigkeit sofort mit geeigne-
ten Bindemittel beseitigen und vorschrifts-
mäßig entsorgen.
• Alte und verschmutzte Betriebsmittel
vorschriftsmäßig entsorgen.
• Gesetzliche Vorschriften befolgen.
• Vor Abschmierarbeiten, Filterwechsel
oder Eingriffen in das Hydrauliksystem,
Befähigte Person
Eine befähigte Person ist eine Fachkraft auf
dem Gebiet der Flurförderzeuge durch:
• eine erfolgreiche Ausbildung mindestens
als Servicetechniker für Flurförderzeuge
• mehrjährige berufliche Erfahrungen mit
Flurförderzeugen
Betrieb von Flurförderzeugen auf Betriebsgeländen
Bei vielen Betriebsgeländen handelt es sich
um sogenannte beschränkt öffentliche Ver-
kehrsflächen. Wir möchten Sie darauf hin-
weisen, Ihre Betriebshaftpflicht-Versicherung
dahin gehend zu überprüfen, ob bei eventu-
ell auftretenden Schäden auf „beschränkt"

Vorschriften

Regelmäßige Prüfung
Um die Funktion und die Sicherheit des Flur-
förderzeugs zu erhalten, ist eine regelmäßige
Prüfung erforderlich.
Die jeweiligen nationalen Vorschriften sind zu
beachten.
Betriebsanleitung – 351 801 1502 DE – 10/2011
die Umgebung des betreffenden Teiles
sorgfältig reinigen.
• Ausgetauschte Ersatzteile umweltgerecht
entsorgen.
VORSICHT
Das Eindringen von Hydraulikflüssigkeit unter
Druck in die Haut, z. B. durch Leckage ist gefähr-
lich. Bei derartigen Verletzungen ist grundsätzlich
fachärztliche Hilfe erforderlich.
Tragen Sie Schutzausrüstung.
VORSICHT
Unsachgemäßer Umgang mit Kühlmittel und Kühl-
mittelzusätzen gefährdet Gesundheit und Umwelt.
Unbedingt Herstellerhinweise beachten.
• Kenntnisse von Vorschriften zur Unfallver-
hütung
• Kenntnisse der relevanten nationalen
technischen Regeln.
Die befähigte Person kann den arbeitssiche-
ren Zustand von Flurförderzeugen beurteilen.
öffentlichen Verkehrsflächen Versicherungs-
schutz für Ihr Flurförderzeug gegenüber Drit-
ten besteht.
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Sicherheit
Vorschriften
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H30d-05

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