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Valetta Roma Montageanleitung Seite 3

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SICHERHEITSHINWEISE
FÜR VALETTA AUSSENBESCHATTUNG
1
VALETTA Sonnenschutztechnik GmbH
Salzburger Straße 199
2
A-4030 Linz
Austria
3
EN 13561
4
Beschattung für die Verwendung im
Außenbereich
Windwiderstandsklasse: Klasse 2
1 CE-Konformitätszeichens, bestehend aus dem in der Richtlinie
93/68/EWG festgelegten CE-Zeichen.
2 Name oder Identifizierungscode und die eingetragene Anschrift
des Herstellers.
3 Das Jahr, in dem das CE-Zeichen ausgestellt wurde.
4 Nummer der Europäischen Norm Beschreibung des Produktes
und Informationen über die durch Bestimmung geregelten
Kenndaten.
1.8
AUFSTIEGSHILFEN
!
Aufstiegshilfen dürfen nicht an der Beschattung angelehnt
oder befestigt werden. Sie müssen einen festen Stand haben und
genügend Halt bieten. Verwenden sie nur Aufstiegshilfen welche
eine ausreichend hohe Tragkraft haben.
1.9
ABSTURZSICHERUNG
!
Bei Arbeiten in größeren Höhen besteht Absturzgefahr.
Es sind geeignete Absturzsicherungen zu nutzen.
1.10 ELEKTROANSCHLUSS
!
Die Beschattung darf nur angeschlossen werden, wenn
die Angaben des Elektroantriebes mit der Stromquelle übereinstim-
men (siehe Bedienungsanleitung). Die beigefügten Montagehinwei-
se der mitgelieferten elektrischen Komponenten
sind unbedingt zu beachten.
!
Die Anlage ist nach VDE über einen vorgeschalteten
FI-Schutzschalter abzusichern.
!
Für den elektrischen Anschluss dürfen nur Kabel- und
Steckverbindungen mit einer Schutzklasse von mind. IP 54
verwendet werden.
1.11 TEILMONTIERTE BESCHATTUNGEN
!
Bei werksseitig teilmontierten Beschattungen – z.B.
2017
Technische Änderungen vorbehalten.
gekoppelte Anlagen ohne Tuch – sind die unter Federspannung
stehenden Teile (siehe Kennzeichnung am Produkt) gegen unbe-
absichtigtes Öffnen gesichert. Diese Sicherung darf erst nach der
kompletten Montage entfernt werden.
Es besteht eine hohe Verletzungsgefahr durch die unter
Federspannung stehenden gekennzeichneten Beschattungsteile!
1.12 BESTIMMUNGSGEMÄSSE VERWENDUNG
!
Beschattungen dürfen nur für ihren in der Bedienungsanlei-
tung definierten Verwendungszweck eingesetzt werden.
Veränderungen, wie An- und Umbauten, die nicht vom Hersteller
vorgesehen sind, dürfen nur mit schriftlicher Genehmigung des
Herstellers vorgenommen werden.
Zusätzliche Belastungen der Beschattung durch angehängte
Gegenstände oder durch Seilabspannungen können zu
Beschädigungen oder zum Absturz der Beschattung führen
und sind daher nicht zulässig.
1.13 UNKONTROLLIERTE BEDIENUNG
!
Bei Arbeiten im Fahrbereich der Beschattung muss die
automatische Steuerung ausgeschaltet werden. Es besteht
Quetsch – und Absturzgefahr.
Zusätzlich muss sichergestellt sein, dass die Anlage nicht
unbeabsichtigt manuell bedient werden kann. Hierzu ist die
Stromzufuhr zu unterbrechen, z.B. die Sicherung auszuschalten
oder die Steckerkupplung am Motor zu trennen.
Werden Beschattungen von mehreren Nutzern betrieben,
muss eine vorrangig schaltende Verriegelungsvorrichtung
(kontrollierte Stromunterbrechung von außen) installiert
werden, die jegliches Ein- und Ausfahren der Beschattung
unmöglich macht.
1.14 PROBELAUF
!
Beim ersten Ausfahren darf sich niemand im Fahrbereich
oder unter der Beschattung befinden. Die Befestigungsmittel
und Abstandshalter sind nach dem ersten Ausfahren einer op-
tischen Kontrolle zu unterziehen.
Für Probeläufe niemals Automatiksteuerungen oder Schalter
benutzen, bei denen die Beschattung nicht im Blickfeld des
Bedieners liegt (Gefahr des unbeabsichtigten Anlaufes). Die
Benutzung eines Probekabels zum Motoranschluss wird
empfohlen.
Die beiliegenden Montage- und Einstellanleitungen des
Motor-, Schalter- und Steuerungsherstellers sind zu
beachten.
1.15 QUETSCH- UND SCHERBEREICHE
!
Es bestehen Quetsch- und Scherbereiche zwischen
, Abdeckungen der Antriebseinheit und im
Bereich der seitlichen Führungen, sowie sich begegnenden
Profilen (Distanz- und Umlenkrohr). Kleidungsstücke bzw.
Körperteile können von der Anlage erfasst, gequetscht und
mit eingezogen werden!
Wird die Beschattung in einer Höhe unter 2,5 Meter über
Seite 3
Rev. 0/2018_
06.2018

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