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Windenschlepp
Der Windenschlepp mit dem P70 ist grundsätzlich nur mit Schlepphilfe zuge-
lassen.
Beim Windenschlepp mit dem PARATECH P70 ist darauf zu achten, dass der
Gleitschirm vor dem Start senkrecht über dem Piloten steht. In der Startphase
soll nicht mit zu grossem Zug geschleppt werden, damit der Pilot im flachen
Winkel vom Start wegsteigt. Schleppleinenzug über 90 kp beim P70 M und P70
L ist nicht zulässig. Beim P70 S beträgt der maximal zulässige Schleppleinen-
zug 70 kp. In jedem Fall darf der maximale Zug auf der Schleppleine nicht hö-
her als das Körpergewicht des Piloten sein.
In Deutschland zugelassen ist Windenschlepp mit dem Gleitschirm prinzipiell
nur, wenn der Pilot einen Befähigungsnachweis für Windenschlepp, der Win-
denfahrer einen Befähigungsnachweis für Windenfahrer mit Berechtigung für
Gleitschirmschlepp besitzt, der Gleitschirm schlepptauglich ist, sowie Winde
und Schleppklinke ein Gütesiegel haben, das sie als geeignet für Gleitschirm-
schlepp ausweist. Grundsätzlich sind die örtlich geltenden Vorschriften zu be-
achten und nur mit einem erfahrenen Schleppteam und geeignetem Material zu
schleppen.